Mein Sohn (23) ist mit dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause gefahren und ist dabei in einem Moment der Unachtsamkeit frontal auf ein parkendes Fahrzeug aufgefahren. Beim Aufprall schlug er kopfüber in der Heckscheibe ein und das Fahrrad hat die Heckklappe beschädigt und zerkratzt. Die gesundheitlichen Schäden und die medizinische Versorgung zahlt in dem Fall die Berufsgenossenschaft. Das ist klar. Wie verhält es sich aber mit dem Schaden an dem geschädigten Fahrzeug? Zahlt das die Berufshaftpflicht-Versicherung des Arbeitgebers? Oder ist da die Privathaftpflicht zuständig? Und was ist, wenn die Privathaftpflicht nicht zahlt, weil es ein Wegeunfall ist? Im Internet findet man wiedersprüchliche Aussagen. Unter anderem habe ich in "Bußgeldkatalog 2018" das gefunden: (siehe Bild) Weiß das jemand?
Wer zahlt den Schaden eines Dritten bei einem Wegeunfall?
Recht,
Haftpflichtversicherung,
Wegeunfall,
Auto und Motorrad
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.