Wer kann einen Vereinsvorsitzenden seines Amtes entheben, wenn der Vorsitzende selbst kriminell istund einen kommissarischen Vorsitzenden einsetzen?

In unserem Kleingartenverein wurde 2014 ein Vorsitzender gewählt, der dafür nicht geeignet ist. Das war eine Folge dessen, dass sich niemand anderes gemeldet hat. Damit das möglich ist, hat man in unserer Nachbarschaft jungen Leuten den Garten mit fadenscheinigen Argumenten entzogen und dem dann gewählten "Vorsitzenden" zugeschanzt. In der Zwischenzeit stellte sich heraus, dass der Vorsitzende Vereinsgelder veruntreut hat, nach Gutdünken Pächter mit unsinnigen Anweisungen schon über die Jahre drangsaliert und des nachts auch widerrechtlich in die Gärten einsteigt. Nach Jahreshauptversammlungen (JHV) , die ich bis auf dieses Jahr wegen meiner Arbeit nicht besuchen konnte, gab es keine Einsicht ins Protokoll, so dass sich niemand über Beschlüsse oder sonstigen Ablauf informieren konnte. In diesem Jahr nun war auch ich in der JHV. Dort kam auch die Veruntreuung zur Sprache. Zum anderen entwendet er Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge, auch Maschinen, aus aufgegebenen Gärten, und führt sie seinem Eigentum zu. Meine Frage: Da der Vorsitzende selbst kriminell aus der Sicht der Mitglieder ist, wer ist jetzt, in einer Zeit, in der wir nicht mehr die Mitglieder in den Garten bekommen, berechtigt, diesen "Vorsitzenden" seines Amtes zu entheben und kann einen kommissarischen Vorsitzenden einsetzen? ich möchte dazu sagen, es kamen noch mehr nicht vereinskonforme Handlungen auf Grund unserer Nachforschungen zu Tage, doch möchte ich hier die Leser nicht überstrapazieren. Danke im Namen aller Mitglieder unseres Verienes...

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