Guten Tag,

ich bin Influenzerin und habe eine Anfrage von einer Arztpraxis, die auch ambulante Operationen durchführt für die Erstellung eines Werbevideos. Dieses Video würde über die Co-Autor-Funktion gleichzeitig auf meinem und auf deren Account gezeigt werden. Es geht übrigens nicht um Schönheits-OPs und ich muss dafür auch keinen Eingriff bei mir durchführen lassen.

In erster Linie geht es wohl darum, an einem Beispiel zu zeigen, wie so ein Eingriff abläuft und die Praxis bekannter zu machen und Vertrauen zu schaffen.

Werbung ist für Arztpraxen ja unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.

Meine Frage ist:

Wenn ich nun diese Kooperationsanfrage annehme und der Inhalt des Videos trotz sorgfältiger Prüfung trotzdem gegen die Auflagen verstößt, wer haftet dann?

Ich als Videoproduzentin, oder die Praxis, die das Video in Auftrag gegeben und mich bezahlt hat?

Gibt es dazu eine eindeutige Quelle, einen Gesetzestext o.ä.?

Bei der Verbraucherzentrale habe ich schon angerufen, die können mir nicht weiterhelfen.