Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Pflichtversicherung bei der BG ETEM. Man ist nach Gewerbeanmeldung bei der BG ETEM automatisch pflichtversichert wenn man sich nicht davon befreien lässt. Man wird nicht darüber informiert weder bei der Gewerbeanmeldung noch bekommt man ein schreiben. Erst Ende des Jahres bekommt man eine Rechnung, in welcher drin steht, dass man sich befreien lassen kann, aber man sich auch nicht nachträglich befreien lassen kann und man Beitrag bezahlen muss. Das kann doch nicht sein, dass so etwas nicht rechtswidrig ist und noch nicht dagegen geklagt wurde? Das ist ja wie mit den GEZ Gebühren. Kann man nicht eine Sammelklage machen? Es kann doch nicht sein, dass wir uns als Bürger so etwas ständig fügen müssen. Ich gebe zu, dass ich mich anscheinend nicht genau genug informiert habe, aber ich habe mich über sehr viel informiert und dies ist mir nicht über den Weg gelaufen!