Ich habe eine Frage. Ich habe eine Penthouse Wohnung gekauft. Dieser hat nach vorne eine große Terrasse und rundrum einen Laufgang(Sorry weiß nicht wie ich es besser beschreiben soll). Begrenzt wir das Ganze durch eine Attika das Geländer ist außerhalb der Attika. Nun ist die Attika ja keine begehbare Fläche. Wird diese trotzdem zu 50 % als Wohnfläche mit berechnet oder fällt diese ganz raus?Kann dieser Laufgang auch zu 50 % berechnet werden oder bin ich da übers Ohr gehauen worden? Lieben Dank im Voraus