Habe ein Ausstellungsstück gekauft. Auf der Rechnung heißt es nun: "Ausstellungsstück gekauft wie gesehen, kleine Fehler möglich. Ohne Umtausch-, Austausch- oder Reklamationsanspruch." Es handelt sich hierbei um ein Sofa -2sitzig mit manueller Funktion...Gesamtpreis 859,00€. Originalpreis ohne Nachlass ist mir nicht bekannt. Jetzt das Problem: Es ist ein Bowdenzug gerissen, so dass ich den betreffenden Sitz nicht mehr in die "bequeme" Liegelage bringen kann. Kann ich ungeachtet obiger Einschränkung in der Rechnungslegung reklamieren? Von einem "kleinen Fehler" kann ja nicht die Rede sein. Die Garnitur ist ja bei einem Sessel insgesamt funktionsuntüchtig,oder? Ich habe die gesamte Garnitur (1-,2-,3-Sitzer) am 05.03.11 gekauft.