Die Grundschule im Ort, wo wir früher gelebt haben, möchte wissen auf welche Schule meine Tochter im Ausland geht, obwohl wir nicht mehr in Deutschland leben und auch nicht mehr gemeldet sind. Sie möchten von der neuen Schule eine Bescheinigung.

Sie begründen dies mit der Fürsorgepflicht.

Ich möchte aber nicht, dass solche persönlichen Daten gespeichert werden und bin auch sehr irritiert, dass die Grundschule eine Fürsorgepflicht für ein Kind hat, was nicht mehr bei ihnen gemeldet ist.

Muss ich Auskunft geben oder kann ich dies verweigern?