Hallo ihr Lieben,

ich pflege seit mehreren Jahren zu einem älteren Herrn eine gute Bekanntschaft.

Dieser hat mir nun vor ca. einer Woche sein Auto geschenkt, da er es selber nicht mehr braucht. Jetzt habe ich mich allerdings dazu entschieden, das Auto doch nicht selber zu fahren, sondern es zu verkaufen und ihn natürlich am Erlös zu beteiligen.

Meine Frage ist nun aber: Kann ich das Auto einfach so verkaufen? Wir beide haben zwar einen Schenkungsvertrag unterzeichnet, allerdings ist dieser nicht notariell beglaubigt worden. Zudem ist in den Fahrzeugpapieren noch der Schenker als Halter vermerkt und nicht ich, da das Auto bisher nicht umgemeldet worden ist. Muss ich das Auto auf mich ummelden, bevor ich es in Eigenregie verkaufen kann?

Mein Plan wäre nämlich eigentlich gewesen, das Auto jetzt abzumelden und dann zum Verkauf anzubieten, damit ich keine Kfz-Steuer & Ummeldegebühren zahlen muss. Allerdings wäre dann ja nirgendwo offiziell auf behördlicher Seite vermerkt, dass ich Eigentümer des Autos bin.. kommt mir irgendwie komisch vor.

Kennt sich hier jemand aus und weiß, wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist?

Liebe Grüße

Manu