American Bully und American Bulldog sind zweierlei. Vom Am. Bully hab ich in BY gehört dass es manche wohl ganz normal angemeldet bekamen. (Je nach Amt und Wissen dort. Da müsstest du explizit wohl beim zuständigen nachfragen ).
(Ohne Gewähr) Es gibt aber wohl Info dass seit 2021 Zusatz zur bestehenden Liste besteht, hier was ich gefunden habe:
🛑𝐀𝐦𝐞𝐫𝐢𝐜𝐚𝐧 𝐁𝐮𝐥𝐥𝐲 - 𝐁𝐞𝐢𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥 𝐇𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐁𝐚𝐲𝐞𝐫𝐧🛑
𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 ü𝒃𝒆𝒓 𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 ‼‼
▪️ Darf ich einen American Bully in Bayern halten?
▪️ Der steht doch nicht auf der Liste! ▪️ Ich kenne sehr viele die einen in Bayern haben. ▪️ Mein "Züchter" hat mir gesagt, dass ich den in Bayern halten darf!
𝑾𝒊𝒆 𝒊𝒔𝒕 𝒆𝒔 𝒅𝒆𝒏𝒏 𝒋𝒆𝒕𝒛𝒕 𝒈𝒆𝒏𝒂𝒖? Darf ich nun einen American Bully in Bayern halten?
Darf ich ihn halten, wenn er Papiere besitzt, dass er ein American Bully ist?
𝑯𝒊𝒆𝒓 𝒏𝒐𝒄𝒉𝒎𝒂𝒍 𝒆𝒊𝒏 𝒑𝒂𝒂𝒓 𝑰𝒏𝒇𝒐𝒔 𝒘𝒊𝒆 𝒆𝒔 𝒔𝒊𝒄𝒉 𝒊𝒏 𝑩𝒂𝒚𝒆𝒓𝒏 𝒗𝒆𝒓𝒉ä𝒍𝒕.
Richtig war, dass der American Bully und weitere Moderassen (wie z.B. Siam Bull, Alba Bull etc.) nicht auf der Liste in Bayern standen.
Deshalb gab es im Oktober 2018 ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration mit dem Titel: ‼ Vollzug der Kampfhundevorschriften, Hinweise zur rechtlichen Einordnung neu hinzukommender "Moderassen" ‼
Hier wurde bereits festgelegt, dass bei den sogenannten Moderassen ein, in den Bewertungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf der Hund einer Rasse oder auch als Kreuzung mehreren Rassen zugeordnet werden muss.
Seit Juni 2021 gibt es nun eine Änderung der
Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Hier wird ausdrücklich folgendes hinzugefügt:
Bei neu hinzugekommenen Kreuzungsrassen, wie beispielsweise dem American Bully, dem Alauntbull, dem Exotic Bully, dem Alba Bull, ist die Tatsache, dass die Rasse nicht in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannt wird, nicht ausreichend, um die Kampfhundezugehörigkeit zu widerlegen. Da diese Kreuzungsrassen aufgrund der wiederholten Einkreuzung von Kampfhunderassen im Phänotyp und/oder Wesen den Kampfhunderassen ähneln, wird eine Rassebestimmung durch einen Hundesachverständigen in jedem Einzelfall empfohlen.
𝑾𝒂𝒔 𝒃𝒆𝒅𝒆𝒖𝒕𝒆𝒕 𝒅𝒂𝒔 𝒏𝒖𝒏 𝒊𝒏 𝒅𝒆𝒓 𝑷𝒓𝒂𝒙𝒊𝒔 ?
Jede Stadt, Gemeinde oder Kommune ist angehalten bei den sogenannten "Moderassen" ein Gutachten über den Phänotyp durch einen geeigneten Hundesachverständigen erstellen zu lassen.
Sofern der Gutachter zum Ergebnis kommt, dass es sich hier überwiegend um einer Zugehörigkeit zu einer Rasse der Kategorie 1 handelt, ist das Halten des Hundes zu 99,99% in Bayern 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 möglich.
𝑺𝒐𝒍𝒍𝒕𝒆𝒕 𝑰𝒉𝒓 𝑭𝒓𝒂𝒈𝒆𝒏 𝒉𝒂𝒃𝒆𝒏 𝒅𝒂𝒏𝒏 𝒈𝒆𝒓𝒏𝒆 𝒑𝒆𝒓 𝑴𝒂𝒊𝒍 𝒖𝒏𝒕𝒆𝒓 𝒊𝒏𝒇𝒐@𝒊𝒏𝒔𝒕𝒊𝒕𝒖𝒕-𝒇𝒐𝒓𝒔𝒄𝒉𝒖𝒏𝒈-𝒍𝒊𝒔𝒕𝒆𝒏𝒉𝒖𝒏𝒅𝒆.𝒅𝒆