Früher, bzw. in den alten Artikeln die ich so finde wird beschrieben, dass das Bafög Amt aufgrund des in Anspruch genommen Freistellungsauftrags auf die Höhe des Bankvermöngen des Antragstellers schloss. Bei etwa über 100€ wird genauer geprüft. Soweit sinnvoll.
Im Zuge von Niedrigzinsen ist dieses Verfahren aber doch nicht mehr anwendbar. Außerdem ist es mittlerweile nicht unnormal, dass durch Trade Republic etc auch mit geringen Vermögen an der Börse aktiv zu sein. Und wenn erfolgreich; der Freistellungsauftrag stärker beansprucht wird.
Wie kann das Bafög Amt da differenzieren und was ist die gängige Praxis bei sowas?