Die Betriebsstätte befindet sich nun mehr in Privaträumen und entfällt somit von der Beitragszahlung. Die GEZ geht davon aus, dass ein Kfz beruflich (selbständig) genutzt wird. Auf den Selbständigen (mein Mann) ist aber seit Mai 2024 kein Kfz mehr zugelassen. Er nutzt Fahrzeuge von Familienangehörigen für evt. berufliche Wege. Dafür besteht doch keine GEZ Pflicht für oder?