Hallo,

mein Mann hat Alzheimer und lebt in einer Pflegeeinrichtung. Wir haben eine enorme finanzielle Belastung durch die Pflegekosten. Ich habe eine Generalvollmacht. Wenn sein Erspartes aufgebraucht ist, muß ich zahlen (bis auf z.Z. 10 000 € ) Seine Kinder (aus 1.Ehe) können nicht herangezogen werden aufgrund zu geringem Verdienst nach der Gesetztesänderung vor ein paar Jahren. Ich spiele mit dem Gedanken mir eine ETW zu kaufen, da mir die Miete zu hoch ist und schon wieder steigen soll. Ich würde nur mich ins Grundbuch eintragen lassen. mein Mann und ich haben keine Gütertrennung. Wie sieht es aus mit dem Erbe, wenn er verstirbt ? Könnten seine Kinder einen Anteil an der ETW verlangen ?

Vorab schon mal vielen Dank !