Eine Frage an jemand, der sich auskennt. Bei einer Kostenbeteiligung Jugendhilfe Massnahme soll ich an den Kosten herangezogen werden.

Ist es richtig, daß von von meinem letzten Jahres Bruttoeinkommen sämtliche Lohnsteuer - sowie Sozialabgaben abgezogen werden und dann davon, also vom bereinigten Nettoeinkommen 25 % pauschal abgezogen werden?

Ein Kind besucht eine lerntherapeutische Einrichtung von Montag bis Freitag stationär.

Dadurch soll ich an den Kosten herangezogen werden.

Muss der Kindesunterhalt des bei der Mutter zweiten lebenden Sohnes ebenso abgezogen werden.

Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort 😊