Hai. Ich hab mir grad einen Minijob als Reinigungskraft gesucht. Ich wurde eingestellt.
Ich habe eine Behinderung ohne Merkzeichen mit GdB 80. Hab ich verschwiegen, aus Angst, dann nicht genommen zu werden, weil meine Arbeit dann als minderwertig, ich unzuverlässig u.s.w. angesehen werden könnte, halt als Ablehnungsgrund. (Schon öfter vorgekommen.)
Man sieht mir das nicht an.
Wenn die Probezeit durch ist, wäre es theoretisch dann ein Kündigungsgrund, wenn ich damit um die Ecke komme?
Ich will meine Behinderung dafür nicht benutzen, aber es wäre doch theoretisch mein Recht. Dürfte man mich aufgrund von Verschweigen der Behinderung kündigen?