Wissenschaftliche Gründe

A.

Wie gefährlich ist Hundespeichel? Und was muss ich tun, wenn ich von einem Hund abgeleckt oder gar gebissen wurde?

Die Antwort der AOK-Clarimedis-Experten:

Hunde

sind die besten Freunde des Menschen und manchmal auch ein wenig mehr,

da sie entgegen einer artgerechten Haltung oft wie ein Familienmitglied

behandelt werden. Dies kann bei einem übertriebenen Verhalten ein echtes

Gesundheitsrisiko für Hundehalter darstellen, da im Hundespeichel sehr

viele krankmachende Erreger enthalten sind.

Ganz besonders Kinder

sollten sich daher nicht "küssen" oder ablecken lassen. Theoretisch kann

der Hundespeichel auch gefährliche Keime, die zum Beispiel Wundbrand,

Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung verursachen, enthalten. Einige

dieser Krankheitserreger, wie beispielsweise Pasteurella, nisten sich

bei Tieren und Menschen in den Schleimhäuten der Nase oder Mundhöhle

ein. Aufgrund der starken Keimbesiedelung von Hundespeichel ist es auch

dringend notwendig sofort zum Arzt zu gehen, wenn man gebissen wurde, in

einigen Ländern auch wegen der Gefahr einer tödlichen

Tollwut-Infektion.

Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung können die Folge sein(Tollwut ,,Leptospirose,,Fuchsbandwurm/Hundebandwurm,,,Toxocariasis,,,Räude/Krätze).

Zu

den Erregern, die über Tierspeichel übertragen werden, gehören auch die

so genannten Pasteurella multocida Bakterien. Sie nisten sich bei

Tieren wie bei Menschen in der Nasenschleimhaut oder im Rachenraum ein.

Bei Tieren bleibt der Befall meist unerkannt, deshalb können sich die

Bakterien in Hund und Katze gut vermehren. Ein Hund etwa kann den

Erreger in sich haben, ohne dass eine Krankheit ausbricht. Wenn die

Bakterien aber auf den Menschen übertragen werden, können sie eine

Blutvergiftung, Knochen- oder Lungenentzündung bis hin zu einer

Hirnhautentzündung auslösen.

Weiteres Bakterium droht

Eine

weitere gefährliche Bakterie ist der Capnocytophaga canimorsus. Auch er

kann sich im Körper von Hund und Katze ausbreiten, ohne dass man es

merkt. Für den Menschen kann eine Erkrankung mit dem Keim aber

lebensgefährlich sein, denn Wundbrand oder Herzinnenhautentzündungen

drohen.

Tiere gehören nicht ins Bett

Um sich vor Bakterien zu

schützen, sollte man ein paar Hygieneregeln einhalten. Wenn der Hund

einen ableckt, sollte man die Stelle schnell mit Wasser und Seife

reinigen. Außerdem sollte man Tiere nicht mit ins Bett nehmen. Durch den

engen Kontakt werden die Bakterien, aber auch Flöhe und Zecken leicht

übertragen.

Islamische Gründe

Liebe Leserin, lieber Leser,

A.

Ich

sitze gerade in der Uni im PC Raum neben einem Mädchen, das jeden Tag

ihren kleinen Hund in einer Tasche mit in die Uni bringt. Der kleine

schläft gerade und ist einfach nur total süüüüüüüß. Daher bin ich auch

hier auf das Forum gekommen. Ganz ehrlich, ich würde mir total gerne

einen Hund anschaffen wenn es im Islam nicht verboten wäre diesen in die

Wohnung zu halten! Ich bin aber von meiner Religion so sehr überzeugt,

dass ich denke "Gott verbietet ja nicht aus Spaß Dinge und daher muss es

einen wichtigen Grund dafür geben!"

Und gerade weil wir Menschen

Hunde so süß finden und sie als "besten Freunden" bezeichnen, denke ich

das es verboten ist sie in der Wohnung zu halten.

Die Leute

haben unseren Propheten Mohammed (sas) immer gefragt: "Wann wird die

Welt untergehen". Darauf hat er geantwortet: "Das weiß nur der

allmächtige Gott!" dann hat er aber Zeichen benannt. Und eines der

Zeichen war: "Wenn Menschen anfangen Hunde mehr zu lieben als ihre

eigenen Kinder, dann ist der jüngste Tag ganz nahe." Das war damals

UNDENKBAR. Heute kenn ich sogar Fälle, in denen es zutreffen könnte und

sogar einen bei dem das der Fall ist.

Daher vermute ich, dass man

Hunde nicht in der Wohnung halten sollte u.a. weil man sie zu sehr lieb

gewinnt und einem die liebe geben, die sich manche Menschen vielleicht

ansonsten vom Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn geben lassen

würden. Als Psychologie Studentin weiß ich, dass jeder Mensch eine

bestimmte Menge von Streicheleinheiten pro Tag braucht. Ich denke mal,

dass sich manche halt auch von ihren Hunden diese geben lassen und das

ist nicht das, was im Islam unter soziales Gebilde verstanden wird. Das

wäre, dass man zu seinen Mitmenschen gute Beziehungen pflegt, wie es bei

unserer Themengründerin der Fall ist. Ich finde es sehr schön das du

ein so gutes Verhältnis zu der muslimischen Familie hast, ihr euch

gegenseitig tolleriert und du nicht gleich beleidigt über ihre Ansichten

warst. Super! Das ist doch viel wichtiger (auch im Islam)!

B.

Die

Haltung und Züchtung von Hunden zu Zwecken der Jagd, Viehhirtung, sowie

Bewachung von Haus und Hof ist erlaubt. Allerdings einen Hund im Hause

halten um Einbrecher o. ä. abzuschrecken ist nicht gern gesehen.

(ibnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Bulak 1319, VI, 246; Ibn Âbidin,

Reddü'l-Muhtâr, Kahire 1386-89/1966-69, V, 226-227)

Einen Hund

kann und darf man kaufen, ebenfalls kann und darf man sie auch wieder

verkaufen. Es genügt, wenn sie einen guten, sinnvollen Zweck erfüllen

oder man von ihnen einen guten Nutzen hat. Der Hund fängt bei der Jagd

die Beute und bringt sie seinem Herrn oder hütet das Vieh und dient

somit dem Hirten (Schäfer) oder wirkt als Bewacher von Haus und Hof.

Hunde sind Tiere, die in irgendeiner Weise dem Menschen dienen und

Nutzen bringen (sofern sie einen Dienst ausüben). In Angesicht dieser

und ähnlicher Zwecke ist es „caiz“ zulässig Hunde zu kaufen und zu

verkaufen. Es besteht auch kein Nachteil darin Hunde zu züchten.

Allerdings ist es nicht angebracht Hunde in die Wohnung oder ins Haus zu

lassen und zwar aus folgenden Gründen:

Es ist eine bekannte

Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (sav), dass die Engel nicht in

die Räume (Wohnungen/Häuser) reingehen, wo sich Hunde aufhalten oder

befinden (Buhârî, "Bed'ül-halk", 7,17......). Allgemein ist es islamisch

nicht zulässig einen Hund ohne jedwede und sinnvolle Aufgabe im Hause

zu halten und aufzuziehen. Es ist keine Notwendigkeit einen Hund zu

halten, wenn dieser nicht einen der oben genannten Bedingungen erfüllt

(Jagd-Hund, Schäfer-Hund, Wach-Hund, Blinden-Hund u.ä.). Der Mensch

braucht den Hund nicht zu Zierde.

Ähnlich wie beim Hund ist auch die

Handhabung von anderen Tieren wie z.B.: Löwen, Tigern, Elefanten und

Jagdvögeln. Sofern diese Tiere einen Sinnvollen Nutzen darstellen ist

der Handel mit solchen Tieren und deren Züchtung erlaubt. Es gibt eine

Ausnahme, bei der sowohl der Ankauf wie Verkauf, als auch die Haltung

und Züchtung absolut untersagt ist, und zwar das Schwein. Das Schwein

gilt im Ganzen als ein dreckiges und unreines Tier. Nur die Borsten

dieses Tieres sind gestattet zur Nutzung als Pinsel zum Streichen von

Farbe, sowie zur Verwendung bei Schuhnähten. Aber es ist dennoch besser

wenn man auf andere Mittel ausweicht und ganz die Finger davon lässt.

Zurück zu der Haltung von Hunden in der Wohnung / im Haus.

Es gibt

eine Reihe von Hadithen, in denen es heißt, dass die „Rahmet – Melekler“

Engel der Barmherzigkeit nicht die Häuser / Wohnungen betreten wo sich

Hunde aufhalten, sowie, dass dem Hausherrn täglich einige „Sevap“

Gutschriften reduziert werden. Es ist nur zum Zwecke der Jagd, zum Tiere

hirten und zur Bewachung von Haus und Hof erlaubt und zulässig. Darüber

hinaus verliert ein Hund Speichel und Haare, welche in der ganzen

Wohnung sich verteilen und unsere Gesundheit beeinträchtigen sowie

unseren Gottesdienst benachteiligen können. (Der Platz an dem das Gebet

verrichtet wird muss sauber sein, sonst könnten unangenehme Gerüche,

nasse Stellen, sowie Tierhaare das Gebet, bzw. die Konzentration während

des Gebetes stören.) Aus diesen Gründen, sofern keine Notwendigkeit

besteht, ist es nicht angebracht einen Hund zu halten. Es ist zwar kein

„Haram“ striktes Verbot einen Hund zu halten, aber nach der islamischen

Rechtslehre („Fikih“) als „Mekruh“, bzw. als „tenzihi mekruh“. Das

bedeutet, dass es keine schlechte „Ser´i“, bzw. auf einer Schlechtigkeit

basierende Tat ist, die dennoch bei der Ausübung verpönt ist. Nach der

Rechtschule des Imam Safi ist es sogar als „Haram“ Verbot eingestuft

einen Hund zu halten, wenn keine Notwendigkeit besteht. (Nevevî,

Serhu'l-Müslim, Kahire 1347-49/1929-30,X,236)

Neben diesen ganzen

Regelungen ist es dennoch einem Muslim nicht verboten in einem Haushalt

in dem sich Hunde befinden zu leben und sich aufzuhalten. Auch die dort

verrichteten Gebete und Gottesdienste sind gültig, sofern der Ort des

Gebetes, bzw. der Gebetsteppich sauber und frei von Dreck

(Unreinlichkeiten) ist. Der ehrenwerte Prophet (sav) verkündete folgende

Worte:

„Mit Ausnahme der Hundebesitzer, die diese zu Zwecken der

Jagd, zum Hirten von Tieren, sowie zur Bewachung von Haus, Hof, Land und

Acker haben, vermindert sich die Gutschrift (Sevap) der Hundebesitzer

von Tag zu Tag um eine geringe Menge.“ (Buhari, Ez-Zebaih, 6; Müslim,

El-Müsakat, 46,50,56-58)

C.

Unter Ausschluss der Notwendigkeit

einen Hund zu besitzen, sowie die Hadith vor Augen haltend, dass die

Engel kein Haus betreten in dem sich ein Hund aufhält, ist es im Islam

untersagt Hunde zu halten geschweige denn aufzuziehen, weil

a)

Menschen, die ausreichend vermögend sind sich einen Hund halten zu

können, sollten primär an die vielen bedürftigen Menschen denken und

diese armen Mitmenschen betreuen und unterstützen anstelle eines Hundes.

Anstatt die Kosten für einen Hund zutragen, ist es in jeder Hinsicht

besser mit denselben bzw. ähnlichen Kostenaufwand doch einen Menschen in

Not zu helfen, oder?

b) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde eine Reihe von Krankheiten auf den Menschen übertragen können.

c)

Ein Hund kann andere vorbeilaufende Menschen durch anbellen oder

ähnliches erschrecken und ängstigen und oder sogar den Gast und Besucher

ebenfalls ängstigen und beunruhigen.

Einmal hatten sich der

ehrenwerte Prophet (sav) und der Erzengel Gabriel (a.s.) zu einer

bestimmten Zeit zum Treffen verabredet. Allerdings konnte Gabriel die

Wohnstätte des Propheten (sav) nicht begehen, weil sich darin ein Hund

aufhielt. Als der Prophet (sav) dies bemerkte befahl er diesen sofort

heraus zu bringen, worauf Gabriel (nach dem der Hund draußen war)

eintreten konnte und den Propheten (sav) grüßen konnte. (Buhârî,

"Bed'ü'l-halk", 7,17, "Megâzî", 12, "Libâs", 88,94; Müslim, "Libâs",

81-84....; Fahreddin er-Râzî, Mefâtihu'l-Cayb, Kahire 1934-62, XXXI,

210)

Der Grund dafür warum die Engel keinen Raum betreten, in dem

sich Hunde befinden ist der, dass Hunde als unsauber gelten, unangenehm

stinken und Dreck fressen, bzw. nehmen es in ihr Maul. Aus diesen

Gründen sind solche Menschen, die ohne einen wichtigen Grund sich einen

Hund im Hause halten damit bestrafft, dass keine Engel mehr ihre

Wohnstätte aufsuchen. (Nevevî, a.g.e., XIV, 84; Aynî, Umdetü'l-Kârî,

Kahire 1348, XV, 139)

Darüber hinaus gibt es eine weitere

Überlieferung vom Propheten (sav) in der es heißt, dass sogar Reisende,

die mit Hund und Glocke unterwegs sind ebenfalls von den Engeln nicht

aufgesucht werden, bzw. die Engel ihnen keine Gesellschaft leisten

während ihrer Reise. (Müslim, Libâs, 103).

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Wissenschaftliche Gründe

A.

Wie gefährlich ist Hundespeichel? Und was muss ich tun, wenn ich von einem Hund abgeleckt oder gar gebissen wurde?

Die Antwort der AOK-Clarimedis-Experten:

Hunde

sind die besten Freunde des Menschen und manchmal auch ein wenig mehr,

da sie entgegen einer artgerechten Haltung oft wie ein Familienmitglied

behandelt werden. Dies kann bei einem übertriebenen Verhalten ein echtes

Gesundheitsrisiko für Hundehalter darstellen, da im Hundespeichel sehr

viele krankmachende Erreger enthalten sind.

Ganz besonders Kinder

sollten sich daher nicht "küssen" oder ablecken lassen. Theoretisch kann

der Hundespeichel auch gefährliche Keime, die zum Beispiel Wundbrand,

Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung verursachen, enthalten. Einige

dieser Krankheitserreger, wie beispielsweise Pasteurella, nisten sich

bei Tieren und Menschen in den Schleimhäuten der Nase oder Mundhöhle

ein. Aufgrund der starken Keimbesiedelung von Hundespeichel ist es auch

dringend notwendig sofort zum Arzt zu gehen, wenn man gebissen wurde, in

einigen Ländern auch wegen der Gefahr einer tödlichen

Tollwut-Infektion.

Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung können die Folge sein(Tollwut ,,Leptospirose,,Fuchsbandwurm/Hundebandwurm,,,Toxocariasis,,,Räude/Krätze).

Zu

den Erregern, die über Tierspeichel übertragen werden, gehören auch die

so genannten Pasteurella multocida Bakterien. Sie nisten sich bei

Tieren wie bei Menschen in der Nasenschleimhaut oder im Rachenraum ein.

Bei Tieren bleibt der Befall meist unerkannt, deshalb können sich die

Bakterien in Hund und Katze gut vermehren. Ein Hund etwa kann den

Erreger in sich haben, ohne dass eine Krankheit ausbricht. Wenn die

Bakterien aber auf den Menschen übertragen werden, können sie eine

Blutvergiftung, Knochen- oder Lungenentzündung bis hin zu einer

Hirnhautentzündung auslösen.

Weiteres Bakterium droht

Eine

weitere gefährliche Bakterie ist der Capnocytophaga canimorsus. Auch er

kann sich im Körper von Hund und Katze ausbreiten, ohne dass man es

merkt. Für den Menschen kann eine Erkrankung mit dem Keim aber

lebensgefährlich sein, denn Wundbrand oder Herzinnenhautentzündungen

drohen.

Tiere gehören nicht ins Bett

Um sich vor Bakterien zu

schützen, sollte man ein paar Hygieneregeln einhalten. Wenn der Hund

einen ableckt, sollte man die Stelle schnell mit Wasser und Seife

reinigen. Außerdem sollte man Tiere nicht mit ins Bett nehmen. Durch den

engen Kontakt werden die Bakterien, aber auch Flöhe und Zecken leicht

übertragen.

Islamische Gründe

Liebe Leserin, lieber Leser,

A.

Ich

sitze gerade in der Uni im PC Raum neben einem Mädchen, das jeden Tag

ihren kleinen Hund in einer Tasche mit in die Uni bringt. Der kleine

schläft gerade und ist einfach nur total süüüüüüüß. Daher bin ich auch

hier auf das Forum gekommen. Ganz ehrlich, ich würde mir total gerne

einen Hund anschaffen wenn es im Islam nicht verboten wäre diesen in die

Wohnung zu halten! Ich bin aber von meiner Religion so sehr überzeugt,

dass ich denke "Gott verbietet ja nicht aus Spaß Dinge und daher muss es

einen wichtigen Grund dafür geben!"

Und gerade weil wir Menschen

Hunde so süß finden und sie als "besten Freunden" bezeichnen, denke ich

das es verboten ist sie in der Wohnung zu halten.

Die Leute

haben unseren Propheten Mohammed (sas) immer gefragt: "Wann wird die

Welt untergehen". Darauf hat er geantwortet: "Das weiß nur der

allmächtige Gott!" dann hat er aber Zeichen benannt. Und eines der

Zeichen war: "Wenn Menschen anfangen Hunde mehr zu lieben als ihre

eigenen Kinder, dann ist der jüngste Tag ganz nahe." Das war damals

UNDENKBAR. Heute kenn ich sogar Fälle, in denen es zutreffen könnte und

sogar einen bei dem das der Fall ist.

Daher vermute ich, dass man

Hunde nicht in der Wohnung halten sollte u.a. weil man sie zu sehr lieb

gewinnt und einem die liebe geben, die sich manche Menschen vielleicht

ansonsten vom Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn geben lassen

würden. Als Psychologie Studentin weiß ich, dass jeder Mensch eine

bestimmte Menge von Streicheleinheiten pro Tag braucht. Ich denke mal,

dass sich manche halt auch von ihren Hunden diese geben lassen und das

ist nicht das, was im Islam unter soziales Gebilde verstanden wird. Das

wäre, dass man zu seinen Mitmenschen gute Beziehungen pflegt, wie es bei

unserer Themengründerin der Fall ist. Ich finde es sehr schön das du

ein so gutes Verhältnis zu der muslimischen Familie hast, ihr euch

gegenseitig tolleriert und du nicht gleich beleidigt über ihre Ansichten

warst. Super! Das ist doch viel wichtiger (auch im Islam)!

B.

Die

Haltung und Züchtung von Hunden zu Zwecken der Jagd, Viehhirtung, sowie

Bewachung von Haus und Hof ist erlaubt. Allerdings einen Hund im Hause

halten um Einbrecher o. ä. abzuschrecken ist nicht gern gesehen.

(ibnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Bulak 1319, VI, 246; Ibn Âbidin,

Reddü'l-Muhtâr, Kahire 1386-89/1966-69, V, 226-227)

Einen Hund

kann und darf man kaufen, ebenfalls kann und darf man sie auch wieder

verkaufen. Es genügt, wenn sie einen guten, sinnvollen Zweck erfüllen

oder man von ihnen einen guten Nutzen hat. Der Hund fängt bei der Jagd

die Beute und bringt sie seinem Herrn oder hütet das Vieh und dient

somit dem Hirten (Schäfer) oder wirkt als Bewacher von Haus und Hof.

Hunde sind Tiere, die in irgendeiner Weise dem Menschen dienen und

Nutzen bringen (sofern sie einen Dienst ausüben). In Angesicht dieser

und ähnlicher Zwecke ist es „caiz“ zulässig Hunde zu kaufen und zu

verkaufen. Es besteht auch kein Nachteil darin Hunde zu züchten.

Allerdings ist es nicht angebracht Hunde in die Wohnung oder ins Haus zu

lassen und zwar aus folgenden Gründen:

Es ist eine bekannte

Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (sav), dass die Engel nicht in

die Räume (Wohnungen/Häuser) reingehen, wo sich Hunde aufhalten oder

befinden (Buhârî, "Bed'ül-halk", 7,17......). Allgemein ist es islamisch

nicht zulässig einen Hund ohne jedwede und sinnvolle Aufgabe im Hause

zu halten und aufzuziehen. Es ist keine Notwendigkeit einen Hund zu

halten, wenn dieser nicht einen der oben genannten Bedingungen erfüllt

(Jagd-Hund, Schäfer-Hund, Wach-Hund, Blinden-Hund u.ä.). Der Mensch

braucht den Hund nicht zu Zierde.

Ähnlich wie beim Hund ist auch die

Handhabung von anderen Tieren wie z.B.: Löwen, Tigern, Elefanten und

Jagdvögeln. Sofern diese Tiere einen Sinnvollen Nutzen darstellen ist

der Handel mit solchen Tieren und deren Züchtung erlaubt. Es gibt eine

Ausnahme, bei der sowohl der Ankauf wie Verkauf, als auch die Haltung

und Züchtung absolut untersagt ist, und zwar das Schwein. Das Schwein

gilt im Ganzen als ein dreckiges und unreines Tier. Nur die Borsten

dieses Tieres sind gestattet zur Nutzung als Pinsel zum Streichen von

Farbe, sowie zur Verwendung bei Schuhnähten. Aber es ist dennoch besser

wenn man auf andere Mittel ausweicht und ganz die Finger davon lässt.

Zurück zu der Haltung von Hunden in der Wohnung / im Haus.

Es gibt

eine Reihe von Hadithen, in denen es heißt, dass die „Rahmet – Melekler“

Engel der Barmherzigkeit nicht die Häuser / Wohnungen betreten wo sich

Hunde aufhalten, sowie, dass dem Hausherrn täglich einige „Sevap“

Gutschriften reduziert werden. Es ist nur zum Zwecke der Jagd, zum Tiere

hirten und zur Bewachung von Haus und Hof erlaubt und zulässig. Darüber

hinaus verliert ein Hund Speichel und Haare, welche in der ganzen

Wohnung sich verteilen und unsere Gesundheit beeinträchtigen sowie

unseren Gottesdienst benachteiligen können. (Der Platz an dem das Gebet

verrichtet wird muss sauber sein, sonst könnten unangenehme Gerüche,

nasse Stellen, sowie Tierhaare das Gebet, bzw. die Konzentration während

des Gebetes stören.) Aus diesen Gründen, sofern keine Notwendigkeit

besteht, ist es nicht angebracht einen Hund zu halten. Es ist zwar kein

„Haram“ striktes Verbot einen Hund zu halten, aber nach der islamischen

Rechtslehre („Fikih“) als „Mekruh“, bzw. als „tenzihi mekruh“. Das

bedeutet, dass es keine schlechte „Ser´i“, bzw. auf einer Schlechtigkeit

basierende Tat ist, die dennoch bei der Ausübung verpönt ist. Nach der

Rechtschule des Imam Safi ist es sogar als „Haram“ Verbot eingestuft

einen Hund zu halten, wenn keine Notwendigkeit besteht. (Nevevî,

Serhu'l-Müslim, Kahire 1347-49/1929-30,X,236)

Neben diesen ganzen

Regelungen ist es dennoch einem Muslim nicht verboten in einem Haushalt

in dem sich Hunde befinden zu leben und sich aufzuhalten. Auch die dort

verrichteten Gebete und Gottesdienste sind gültig, sofern der Ort des

Gebetes, bzw. der Gebetsteppich sauber und frei von Dreck

(Unreinlichkeiten) ist. Der ehrenwerte Prophet (sav) verkündete folgende

Worte:

„Mit Ausnahme der Hundebesitzer, die diese zu Zwecken der

Jagd, zum Hirten von Tieren, sowie zur Bewachung von Haus, Hof, Land und

Acker haben, vermindert sich die Gutschrift (Sevap) der Hundebesitzer

von Tag zu Tag um eine geringe Menge.“ (Buhari, Ez-Zebaih, 6; Müslim,

El-Müsakat, 46,50,56-58)

C.

Unter Ausschluss der Notwendigkeit

einen Hund zu besitzen, sowie die Hadith vor Augen haltend, dass die

Engel kein Haus betreten in dem sich ein Hund aufhält, ist es im Islam

untersagt Hunde zu halten geschweige denn aufzuziehen, weil

a)

Menschen, die ausreichend vermögend sind sich einen Hund halten zu

können, sollten primär an die vielen bedürftigen Menschen denken und

diese armen Mitmenschen betreuen und unterstützen anstelle eines Hundes.

Anstatt die Kosten für einen Hund zutragen, ist es in jeder Hinsicht

besser mit denselben bzw. ähnlichen Kostenaufwand doch einen Menschen in

Not zu helfen, oder?

b) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde eine Reihe von Krankheiten auf den Menschen übertragen können.

c)

Ein Hund kann andere vorbeilaufende Menschen durch anbellen oder

ähnliches erschrecken und ängstigen und oder sogar den Gast und Besucher

ebenfalls ängstigen und beunruhigen.

Einmal hatten sich der

ehrenwerte Prophet (sav) und der Erzengel Gabriel (a.s.) zu einer

bestimmten Zeit zum Treffen verabredet. Allerdings konnte Gabriel die

Wohnstätte des Propheten (sav) nicht begehen, weil sich darin ein Hund

aufhielt. Als der Prophet (sav) dies bemerkte befahl er diesen sofort

heraus zu bringen, worauf Gabriel (nach dem der Hund draußen war)

eintreten konnte und den Propheten (sav) grüßen konnte. (Buhârî,

"Bed'ü'l-halk", 7,17, "Megâzî", 12, "Libâs", 88,94; Müslim, "Libâs",

81-84....; Fahreddin er-Râzî, Mefâtihu'l-Cayb, Kahire 1934-62, XXXI,

210)

Der Grund dafür warum die Engel keinen Raum betreten, in dem

sich Hunde befinden ist der, dass Hunde als unsauber gelten, unangenehm

stinken und Dreck fressen, bzw. nehmen es in ihr Maul. Aus diesen

Gründen sind solche Menschen, die ohne einen wichtigen Grund sich einen

Hund im Hause halten damit bestrafft, dass keine Engel mehr ihre

Wohnstätte aufsuchen. (Nevevî, a.g.e., XIV, 84; Aynî, Umdetü'l-Kârî,

Kahire 1348, XV, 139)

Darüber hinaus gibt es eine weitere

Überlieferung vom Propheten (sav) in der es heißt, dass sogar Reisende,

die mit Hund und Glocke unterwegs sind ebenfalls von den Engeln nicht

aufgesucht werden, bzw. die Engel ihnen keine Gesellschaft leisten

während ihrer Reise. (Müslim, Libâs, 103).

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Wissenschaftliche Gründe

A.

Wie gefährlich ist Hundespeichel? Und was muss ich tun, wenn ich von einem Hund abgeleckt oder gar gebissen wurde?

Die Antwort der AOK-Clarimedis-Experten:

Hunde sind die besten Freunde des Menschen und manchmal auch ein wenig mehr, da sie entgegen einer artgerechten Haltung oft wie ein Familienmitglied behandelt werden. Dies kann bei einem übertriebenen Verhalten ein echtes Gesundheitsrisiko für Hundehalter darstellen, da im Hundespeichel sehr viele krankmachende Erreger enthalten sind.

Ganz besonders Kinder sollten sich daher nicht "küssen" oder ablecken lassen. Theoretisch kann der Hundespeichel auch gefährliche Keime, die zum Beispiel Wundbrand, Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung verursachen, enthalten. Einige dieser Krankheitserreger, wie beispielsweise Pasteurella, nisten sich bei Tieren und Menschen in den Schleimhäuten der Nase oder Mundhöhle ein. Aufgrund der starken Keimbesiedelung von Hundespeichel ist es auch dringend notwendig sofort zum Arzt zu gehen, wenn man gebissen wurde, in einigen Ländern auch wegen der Gefahr einer tödlichen Tollwut-Infektion.

Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung können die Folge sein(Tollwut ,,Leptospirose,,Fuchsbandwurm/Hundebandwurm,,,Toxocariasis,,,Räude/Krätze).

Zu den Erregern, die über Tierspeichel übertragen werden, gehören auch die so genannten Pasteurella multocida Bakterien. Sie nisten sich bei Tieren wie bei Menschen in der Nasenschleimhaut oder im Rachenraum ein. Bei Tieren bleibt der Befall meist unerkannt, deshalb können sich die Bakterien in Hund und Katze gut vermehren. Ein Hund etwa kann den Erreger in sich haben, ohne dass eine Krankheit ausbricht. Wenn die Bakterien aber auf den Menschen übertragen werden, können sie eine Blutvergiftung, Knochen- oder Lungenentzündung bis hin zu einer Hirnhautentzündung auslösen.

Weiteres Bakterium droht

Eine weitere gefährliche Bakterie ist der Capnocytophaga canimorsus. Auch er kann sich im Körper von Hund und Katze ausbreiten, ohne dass man es merkt. Für den Menschen kann eine Erkrankung mit dem Keim aber lebensgefährlich sein, denn Wundbrand oder Herzinnenhautentzündungen drohen.

Tiere gehören nicht ins Bett

Um sich vor Bakterien zu schützen, sollte man ein paar Hygieneregeln einhalten. Wenn der Hund einen ableckt, sollte man die Stelle schnell mit Wasser und Seife reinigen. Außerdem sollte man Tiere nicht mit ins Bett nehmen. Durch den engen Kontakt werden die Bakterien, aber auch Flöhe und Zecken leicht übertragen.

Islamische Gründe

Liebe Leserin, lieber Leser,

A.

Ich sitze gerade in der Uni im PC Raum neben einem Mädchen, das jeden Tag ihren kleinen Hund in einer Tasche mit in die Uni bringt. Der kleine schläft gerade und ist einfach nur total süüüüüüüß. Daher bin ich auch hier auf das Forum gekommen. Ganz ehrlich, ich würde mir total gerne einen Hund anschaffen wenn es im Islam nicht verboten wäre diesen in die Wohnung zu halten! Ich bin aber von meiner Religion so sehr überzeugt, dass ich denke "Gott verbietet ja nicht aus Spaß Dinge und daher muss es einen wichtigen Grund dafür geben!"

Und gerade weil wir Menschen Hunde so süß finden und sie als "besten Freunden" bezeichnen, denke ich das es verboten ist sie in der Wohnung zu halten.

Die Leute haben unseren Propheten Mohammed (sas) immer gefragt: "Wann wird die Welt untergehen". Darauf hat er geantwortet: "Das weiß nur der allmächtige Gott!" dann hat er aber Zeichen benannt. Und eines der Zeichen war: "Wenn Menschen anfangen Hunde mehr zu lieben als ihre eigenen Kinder, dann ist der jüngste Tag ganz nahe." Das war damals UNDENKBAR. Heute kenn ich sogar Fälle, in denen es zutreffen könnte und sogar einen bei dem das der Fall ist.

Daher vermute ich, dass man Hunde nicht in der Wohnung halten sollte u.a. weil man sie zu sehr lieb gewinnt und einem die liebe geben, die sich manche Menschen vielleicht ansonsten vom Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn geben lassen würden. Als Psychologie Studentin weiß ich, dass jeder Mensch eine bestimmte Menge von Streicheleinheiten pro Tag braucht. Ich denke mal, dass sich manche halt auch von ihren Hunden diese geben lassen und das ist nicht das, was im Islam unter soziales Gebilde verstanden wird. Das wäre, dass man zu seinen Mitmenschen gute Beziehungen pflegt, wie es bei unserer Themengründerin der Fall ist. Ich finde es sehr schön das du ein so gutes Verhältnis zu der muslimischen Familie hast, ihr euch gegenseitig tolleriert und du nicht gleich beleidigt über ihre Ansichten warst. Super! Das ist doch viel wichtiger (auch im Islam)!

B.

Die Haltung und Züchtung von Hunden zu Zwecken der Jagd, Viehhirtung, sowie Bewachung von Haus und Hof ist erlaubt. Allerdings einen Hund im Hause halten um Einbrecher o. ä. abzuschrecken ist nicht gern gesehen. (ibnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Bulak 1319, VI, 246; Ibn Âbidin, Reddü'l-Muhtâr, Kahire 1386-89/1966-69, V, 226-227)

Einen Hund kann und darf man kaufen, ebenfalls kann und darf man sie auch wieder verkaufen. Es genügt, wenn sie einen guten, sinnvollen Zweck erfüllen oder man von ihnen einen guten Nutzen hat. Der Hund fängt bei der Jagd die Beute und bringt sie seinem Herrn oder hütet das Vieh und dient somit dem Hirten (Schäfer) oder wirkt als Bewacher von Haus und Hof. Hunde sind Tiere, die in irgendeiner Weise dem Menschen dienen und Nutzen bringen (sofern sie einen Dienst ausüben). In Angesicht dieser und ähnlicher Zwecke ist es „caiz“ zulässig Hunde zu kaufen und zu verkaufen. Es besteht auch kein Nachteil darin Hunde zu züchten. Allerdings ist es nicht angebracht Hunde in die Wohnung oder ins Haus zu lassen und zwar aus folgenden Gründen:

Es ist eine bekannte Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (sav), dass die Engel nicht in die Räume (Wohnungen/Häuser) reingehen, wo sich Hunde aufhalten oder befinden (Buhârî, "Bed'ül-halk", 7,17......). Allgemein ist es islamisch nicht zulässig einen Hund ohne jedwede und sinnvolle Aufgabe im Hause zu halten und aufzuziehen. Es ist keine Notwendigkeit einen Hund zu halten, wenn dieser nicht einen der oben genannten Bedingungen erfüllt (Jagd-Hund, Schäfer-Hund, Wach-Hund, Blinden-Hund u.ä.). Der Mensch braucht den Hund nicht zu Zierde.

Ähnlich wie beim Hund ist auch die Handhabung von anderen Tieren wie z.B.: Löwen, Tigern, Elefanten und Jagdvögeln. Sofern diese Tiere einen Sinnvollen Nutzen darstellen ist der Handel mit solchen Tieren und deren Züchtung erlaubt. Es gibt eine Ausnahme, bei der sowohl der Ankauf wie Verkauf, als auch die Haltung und Züchtung absolut untersagt ist, und zwar das Schwein. Das Schwein gilt im Ganzen als ein dreckiges und unreines Tier. Nur die Borsten dieses Tieres sind gestattet zur Nutzung als Pinsel zum Streichen von Farbe, sowie zur Verwendung bei Schuhnähten. Aber es ist dennoch besser wenn man auf andere Mittel ausweicht und ganz die Finger davon lässt. Zurück zu der Haltung von Hunden in der Wohnung / im Haus.

Es gibt eine Reihe von Hadithen, in denen es heißt, dass die „Rahmet – Melekler“ Engel der Barmherzigkeit nicht die Häuser / Wohnungen betreten wo sich Hunde aufhalten, sowie, dass dem Hausherrn täglich einige „Sevap“ Gutschriften reduziert werden. Es ist nur zum Zwecke der Jagd, zum Tiere hirten und zur Bewachung von Haus und Hof erlaubt und zulässig. Darüber hinaus verliert ein Hund Speichel und Haare, welche in der ganzen Wohnung sich verteilen und unsere Gesundheit beeinträchtigen sowie unseren Gottesdienst benachteiligen können. (Der Platz an dem das Gebet verrichtet wird muss sauber sein, sonst könnten unangenehme Gerüche, nasse Stellen, sowie Tierhaare das Gebet, bzw. die Konzentration während des Gebetes stören.) Aus diesen Gründen, sofern keine Notwendigkeit besteht, ist es nicht angebracht einen Hund zu halten. Es ist zwar kein „Haram“ striktes Verbot einen Hund zu halten, aber nach der islamischen Rechtslehre („Fikih“) als „Mekruh“, bzw. als „tenzihi mekruh“. Das bedeutet, dass es keine schlechte „Ser´i“, bzw. auf einer Schlechtigkeit basierende Tat ist, die dennoch bei der Ausübung verpönt ist. Nach der Rechtschule des Imam Safi ist es sogar als „Haram“ Verbot eingestuft einen Hund zu halten, wenn keine Notwendigkeit besteht. (Nevevî, Serhu'l-Müslim, Kahire 1347-49/1929-30,X,236)

Neben diesen ganzen Regelungen ist es dennoch einem Muslim nicht verboten in einem Haushalt in dem sich Hunde befinden zu leben und sich aufzuhalten. Auch die dort verrichteten Gebete und Gottesdienste sind gültig, sofern der Ort des Gebetes, bzw. der Gebetsteppich sauber und frei von Dreck (Unreinlichkeiten) ist. Der ehrenwerte Prophet (sav) verkündete folgende Worte:

„Mit Ausnahme der Hundebesitzer, die diese zu Zwecken der Jagd, zum Hirten von Tieren, sowie zur Bewachung von Haus, Hof, Land und Acker haben, vermindert sich die Gutschrift (Sevap) der Hundebesitzer von Tag zu Tag um eine geringe Menge.“ (Buhari, Ez-Zebaih, 6; Müslim, El-Müsakat, 46,50,56-58)

C.

Unter Ausschluss der Notwendigkeit einen Hund zu besitzen, sowie die Hadith vor Augen haltend, dass die Engel kein Haus betreten in dem sich ein Hund aufhält, ist es im Islam untersagt Hunde zu halten geschweige denn aufzuziehen, weil

a) Menschen, die ausreichend vermögend sind sich einen Hund halten zu können, sollten primär an die vielen bedürftigen Menschen denken und diese armen Mitmenschen betreuen und unterstützen anstelle eines Hundes. Anstatt die Kosten für einen Hund zutragen, ist es in jeder Hinsicht besser mit denselben bzw. ähnlichen Kostenaufwand doch einen Menschen in Not zu helfen, oder?

b) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde eine Reihe von Krankheiten auf den Menschen übertragen können.

c) Ein Hund kann andere vorbeilaufende Menschen durch anbellen oder ähnliches erschrecken und ängstigen und oder sogar den Gast und Besucher ebenfalls ängstigen und beunruhigen.

Einmal hatten sich der ehrenwerte Prophet (sav) und der Erzengel Gabriel (a.s.) zu einer bestimmten Zeit zum Treffen verabredet. Allerdings konnte Gabriel die Wohnstätte des Propheten (sav) nicht begehen, weil sich darin ein Hund aufhielt. Als der Prophet (sav) dies bemerkte befahl er diesen sofort heraus zu bringen, worauf Gabriel (nach dem der Hund draußen war) eintreten konnte und den Propheten (sav) grüßen konnte. (Buhârî, "Bed'ü'l-halk", 7,17, "Megâzî", 12, "Libâs", 88,94; Müslim, "Libâs", 81-84....; Fahreddin er-Râzî, Mefâtihu'l-Cayb, Kahire 1934-62, XXXI, 210)

Der Grund dafür warum die Engel keinen Raum betreten, in dem sich Hunde befinden ist der, dass Hunde als unsauber gelten, unangenehm stinken und Dreck fressen, bzw. nehmen es in ihr Maul. Aus diesen Gründen sind solche Menschen, die ohne einen wichtigen Grund sich einen Hund im Hause halten damit bestrafft, dass keine Engel mehr ihre Wohnstätte aufsuchen. (Nevevî, a.g.e., XIV, 84; Aynî, Umdetü'l-Kârî, Kahire 1348, XV, 139)

Darüber hinaus gibt es eine weitere Überlieferung vom Propheten (sav) in der es heißt, dass sogar Reisende, die mit Hund und Glocke unterwegs sind ebenfalls von den Engeln nicht aufgesucht werden, bzw. die Engel ihnen keine Gesellschaft leisten während ihrer Reise. (Müslim, Libâs, 103).

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