Wissenschaftliche Gründe
A.
Wie gefährlich ist Hundespeichel? Und was muss ich tun, wenn ich von einem Hund abgeleckt oder gar gebissen wurde?
Die Antwort der AOK-Clarimedis-Experten:
Hunde
sind die besten Freunde des Menschen und manchmal auch ein wenig mehr,
da sie entgegen einer artgerechten Haltung oft wie ein Familienmitglied
behandelt werden. Dies kann bei einem übertriebenen Verhalten ein echtes
Gesundheitsrisiko für Hundehalter darstellen, da im Hundespeichel sehr
viele krankmachende Erreger enthalten sind.
Ganz besonders Kinder
sollten sich daher nicht "küssen" oder ablecken lassen. Theoretisch kann
der Hundespeichel auch gefährliche Keime, die zum Beispiel Wundbrand,
Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung verursachen, enthalten. Einige
dieser Krankheitserreger, wie beispielsweise Pasteurella, nisten sich
bei Tieren und Menschen in den Schleimhäuten der Nase oder Mundhöhle
ein. Aufgrund der starken Keimbesiedelung von Hundespeichel ist es auch
dringend notwendig sofort zum Arzt zu gehen, wenn man gebissen wurde, in
einigen Ländern auch wegen der Gefahr einer tödlichen
Tollwut-Infektion.
Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung können die Folge sein(Tollwut ,,Leptospirose,,Fuchsbandwurm/Hundebandwurm,,,Toxocariasis,,,Räude/Krätze).
Zu
den Erregern, die über Tierspeichel übertragen werden, gehören auch die
so genannten Pasteurella multocida Bakterien. Sie nisten sich bei
Tieren wie bei Menschen in der Nasenschleimhaut oder im Rachenraum ein.
Bei Tieren bleibt der Befall meist unerkannt, deshalb können sich die
Bakterien in Hund und Katze gut vermehren. Ein Hund etwa kann den
Erreger in sich haben, ohne dass eine Krankheit ausbricht. Wenn die
Bakterien aber auf den Menschen übertragen werden, können sie eine
Blutvergiftung, Knochen- oder Lungenentzündung bis hin zu einer
Hirnhautentzündung auslösen.
Weiteres Bakterium droht
Eine
weitere gefährliche Bakterie ist der Capnocytophaga canimorsus. Auch er
kann sich im Körper von Hund und Katze ausbreiten, ohne dass man es
merkt. Für den Menschen kann eine Erkrankung mit dem Keim aber
lebensgefährlich sein, denn Wundbrand oder Herzinnenhautentzündungen
drohen.
Tiere gehören nicht ins Bett
Um sich vor Bakterien zu
schützen, sollte man ein paar Hygieneregeln einhalten. Wenn der Hund
einen ableckt, sollte man die Stelle schnell mit Wasser und Seife
reinigen. Außerdem sollte man Tiere nicht mit ins Bett nehmen. Durch den
engen Kontakt werden die Bakterien, aber auch Flöhe und Zecken leicht
übertragen.
Islamische Gründe
Liebe Leserin, lieber Leser,
A.
Ich
sitze gerade in der Uni im PC Raum neben einem Mädchen, das jeden Tag
ihren kleinen Hund in einer Tasche mit in die Uni bringt. Der kleine
schläft gerade und ist einfach nur total süüüüüüüß. Daher bin ich auch
hier auf das Forum gekommen. Ganz ehrlich, ich würde mir total gerne
einen Hund anschaffen wenn es im Islam nicht verboten wäre diesen in die
Wohnung zu halten! Ich bin aber von meiner Religion so sehr überzeugt,
dass ich denke "Gott verbietet ja nicht aus Spaß Dinge und daher muss es
einen wichtigen Grund dafür geben!"
Und gerade weil wir Menschen
Hunde so süß finden und sie als "besten Freunden" bezeichnen, denke ich
das es verboten ist sie in der Wohnung zu halten.
Die Leute
haben unseren Propheten Mohammed (sas) immer gefragt: "Wann wird die
Welt untergehen". Darauf hat er geantwortet: "Das weiß nur der
allmächtige Gott!" dann hat er aber Zeichen benannt. Und eines der
Zeichen war: "Wenn Menschen anfangen Hunde mehr zu lieben als ihre
eigenen Kinder, dann ist der jüngste Tag ganz nahe." Das war damals
UNDENKBAR. Heute kenn ich sogar Fälle, in denen es zutreffen könnte und
sogar einen bei dem das der Fall ist.
Daher vermute ich, dass man
Hunde nicht in der Wohnung halten sollte u.a. weil man sie zu sehr lieb
gewinnt und einem die liebe geben, die sich manche Menschen vielleicht
ansonsten vom Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn geben lassen
würden. Als Psychologie Studentin weiß ich, dass jeder Mensch eine
bestimmte Menge von Streicheleinheiten pro Tag braucht. Ich denke mal,
dass sich manche halt auch von ihren Hunden diese geben lassen und das
ist nicht das, was im Islam unter soziales Gebilde verstanden wird. Das
wäre, dass man zu seinen Mitmenschen gute Beziehungen pflegt, wie es bei
unserer Themengründerin der Fall ist. Ich finde es sehr schön das du
ein so gutes Verhältnis zu der muslimischen Familie hast, ihr euch
gegenseitig tolleriert und du nicht gleich beleidigt über ihre Ansichten
warst. Super! Das ist doch viel wichtiger (auch im Islam)!
B.
Die
Haltung und Züchtung von Hunden zu Zwecken der Jagd, Viehhirtung, sowie
Bewachung von Haus und Hof ist erlaubt. Allerdings einen Hund im Hause
halten um Einbrecher o. ä. abzuschrecken ist nicht gern gesehen.
(ibnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Bulak 1319, VI, 246; Ibn Âbidin,
Reddü'l-Muhtâr, Kahire 1386-89/1966-69, V, 226-227)
Einen Hund
kann und darf man kaufen, ebenfalls kann und darf man sie auch wieder
verkaufen. Es genügt, wenn sie einen guten, sinnvollen Zweck erfüllen
oder man von ihnen einen guten Nutzen hat. Der Hund fängt bei der Jagd
die Beute und bringt sie seinem Herrn oder hütet das Vieh und dient
somit dem Hirten (Schäfer) oder wirkt als Bewacher von Haus und Hof.
Hunde sind Tiere, die in irgendeiner Weise dem Menschen dienen und
Nutzen bringen (sofern sie einen Dienst ausüben). In Angesicht dieser
und ähnlicher Zwecke ist es „caiz“ zulässig Hunde zu kaufen und zu
verkaufen. Es besteht auch kein Nachteil darin Hunde zu züchten.
Allerdings ist es nicht angebracht Hunde in die Wohnung oder ins Haus zu
lassen und zwar aus folgenden Gründen:
Es ist eine bekannte
Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (sav), dass die Engel nicht in
die Räume (Wohnungen/Häuser) reingehen, wo sich Hunde aufhalten oder
befinden (Buhârî, "Bed'ül-halk", 7,17......). Allgemein ist es islamisch
nicht zulässig einen Hund ohne jedwede und sinnvolle Aufgabe im Hause
zu halten und aufzuziehen. Es ist keine Notwendigkeit einen Hund zu
halten, wenn dieser nicht einen der oben genannten Bedingungen erfüllt
(Jagd-Hund, Schäfer-Hund, Wach-Hund, Blinden-Hund u.ä.). Der Mensch
braucht den Hund nicht zu Zierde.
Ähnlich wie beim Hund ist auch die
Handhabung von anderen Tieren wie z.B.: Löwen, Tigern, Elefanten und
Jagdvögeln. Sofern diese Tiere einen Sinnvollen Nutzen darstellen ist
der Handel mit solchen Tieren und deren Züchtung erlaubt. Es gibt eine
Ausnahme, bei der sowohl der Ankauf wie Verkauf, als auch die Haltung
und Züchtung absolut untersagt ist, und zwar das Schwein. Das Schwein
gilt im Ganzen als ein dreckiges und unreines Tier. Nur die Borsten
dieses Tieres sind gestattet zur Nutzung als Pinsel zum Streichen von
Farbe, sowie zur Verwendung bei Schuhnähten. Aber es ist dennoch besser
wenn man auf andere Mittel ausweicht und ganz die Finger davon lässt.
Zurück zu der Haltung von Hunden in der Wohnung / im Haus.
Es gibt
eine Reihe von Hadithen, in denen es heißt, dass die „Rahmet – Melekler“
Engel der Barmherzigkeit nicht die Häuser / Wohnungen betreten wo sich
Hunde aufhalten, sowie, dass dem Hausherrn täglich einige „Sevap“
Gutschriften reduziert werden. Es ist nur zum Zwecke der Jagd, zum Tiere
hirten und zur Bewachung von Haus und Hof erlaubt und zulässig. Darüber
hinaus verliert ein Hund Speichel und Haare, welche in der ganzen
Wohnung sich verteilen und unsere Gesundheit beeinträchtigen sowie
unseren Gottesdienst benachteiligen können. (Der Platz an dem das Gebet
verrichtet wird muss sauber sein, sonst könnten unangenehme Gerüche,
nasse Stellen, sowie Tierhaare das Gebet, bzw. die Konzentration während
des Gebetes stören.) Aus diesen Gründen, sofern keine Notwendigkeit
besteht, ist es nicht angebracht einen Hund zu halten. Es ist zwar kein
„Haram“ striktes Verbot einen Hund zu halten, aber nach der islamischen
Rechtslehre („Fikih“) als „Mekruh“, bzw. als „tenzihi mekruh“. Das
bedeutet, dass es keine schlechte „Ser´i“, bzw. auf einer Schlechtigkeit
basierende Tat ist, die dennoch bei der Ausübung verpönt ist. Nach der
Rechtschule des Imam Safi ist es sogar als „Haram“ Verbot eingestuft
einen Hund zu halten, wenn keine Notwendigkeit besteht. (Nevevî,
Serhu'l-Müslim, Kahire 1347-49/1929-30,X,236)
Neben diesen ganzen
Regelungen ist es dennoch einem Muslim nicht verboten in einem Haushalt
in dem sich Hunde befinden zu leben und sich aufzuhalten. Auch die dort
verrichteten Gebete und Gottesdienste sind gültig, sofern der Ort des
Gebetes, bzw. der Gebetsteppich sauber und frei von Dreck
(Unreinlichkeiten) ist. Der ehrenwerte Prophet (sav) verkündete folgende
Worte:
„Mit Ausnahme der Hundebesitzer, die diese zu Zwecken der
Jagd, zum Hirten von Tieren, sowie zur Bewachung von Haus, Hof, Land und
Acker haben, vermindert sich die Gutschrift (Sevap) der Hundebesitzer
von Tag zu Tag um eine geringe Menge.“ (Buhari, Ez-Zebaih, 6; Müslim,
El-Müsakat, 46,50,56-58)
C.
Unter Ausschluss der Notwendigkeit
einen Hund zu besitzen, sowie die Hadith vor Augen haltend, dass die
Engel kein Haus betreten in dem sich ein Hund aufhält, ist es im Islam
untersagt Hunde zu halten geschweige denn aufzuziehen, weil
a)
Menschen, die ausreichend vermögend sind sich einen Hund halten zu
können, sollten primär an die vielen bedürftigen Menschen denken und
diese armen Mitmenschen betreuen und unterstützen anstelle eines Hundes.
Anstatt die Kosten für einen Hund zutragen, ist es in jeder Hinsicht
besser mit denselben bzw. ähnlichen Kostenaufwand doch einen Menschen in
Not zu helfen, oder?
b) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde eine Reihe von Krankheiten auf den Menschen übertragen können.
c)
Ein Hund kann andere vorbeilaufende Menschen durch anbellen oder
ähnliches erschrecken und ängstigen und oder sogar den Gast und Besucher
ebenfalls ängstigen und beunruhigen.
Einmal hatten sich der
ehrenwerte Prophet (sav) und der Erzengel Gabriel (a.s.) zu einer
bestimmten Zeit zum Treffen verabredet. Allerdings konnte Gabriel die
Wohnstätte des Propheten (sav) nicht begehen, weil sich darin ein Hund
aufhielt. Als der Prophet (sav) dies bemerkte befahl er diesen sofort
heraus zu bringen, worauf Gabriel (nach dem der Hund draußen war)
eintreten konnte und den Propheten (sav) grüßen konnte. (Buhârî,
"Bed'ü'l-halk", 7,17, "Megâzî", 12, "Libâs", 88,94; Müslim, "Libâs",
81-84....; Fahreddin er-Râzî, Mefâtihu'l-Cayb, Kahire 1934-62, XXXI,
210)
Der Grund dafür warum die Engel keinen Raum betreten, in dem
sich Hunde befinden ist der, dass Hunde als unsauber gelten, unangenehm
stinken und Dreck fressen, bzw. nehmen es in ihr Maul. Aus diesen
Gründen sind solche Menschen, die ohne einen wichtigen Grund sich einen
Hund im Hause halten damit bestrafft, dass keine Engel mehr ihre
Wohnstätte aufsuchen. (Nevevî, a.g.e., XIV, 84; Aynî, Umdetü'l-Kârî,
Kahire 1348, XV, 139)
Darüber hinaus gibt es eine weitere
Überlieferung vom Propheten (sav) in der es heißt, dass sogar Reisende,
die mit Hund und Glocke unterwegs sind ebenfalls von den Engeln nicht
aufgesucht werden, bzw. die Engel ihnen keine Gesellschaft leisten
während ihrer Reise. (Müslim, Libâs, 103).