Situation: 2 Klassenarbeiten werden im Halbjahr geschrieben, die erste wurde mitgeschrieben, die zweite wurde durch Krankheit versäumt.

Nun wird bei der Nachschrift der Inhalt des kompletten Halbjahres abverlangt, auch den Stoff der schon durch die erste Klassenarbeit überprüft wurde.

Frage: Ist dies legitim? Man kommt sich ja schon ein wenig verarscht vor, zwei Wochen nach der regulären zweiten Klassenarbeit direkt über das komplette Halbjahr zu schreiben. Ich bezweifle das man als kranke Person in zwei Wochen den regulären Stoff für die zweite Arbeit + zusätzlich den ganzen Stoff vorher lernen kann, sprich sich dadurch überhaupt einen großen Vorteil verschaffen kann. Zudem wurde erwähnt dass diese Arbeit schwieriger ausfallen wird als es in der Regel ist. Land: RLP