Guten Tag! :)

Ich habe folgendes Problem, beim schließen eines Wohnzimmerfensters ist der Fenstergriff abgebrochen. Im Mietvertrag heißt es : " Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit Kosten für die einzelne Reparatur 120,00 EUR und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen, Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. "

Soweit, müsste ich also für den Schaden aufkommen? Nun kommen wir zum Zustand der Fenster, da dies nicht das erste Problem dieserseits ist. Die Fenster sind laut einem Fachmann "steinalt" und genau so lassen sie sich auch nur noch schließen, selbst der Fachmann musste sein ganzes Körpergewicht gegen das Fenster drücken um es überhaupt zu zu kriegen. Beeinflusst dieser Fakt den angegebenen Paragraphen in meinem Mietvertrag? Aus meiner persönlichen Sicht trifft mich keine Schuld, es handels sich nicht um Vandalismus oder Gewalteinwirkungen ich wollte lediglich das Fenster schließen...

Langsam wirds kalt draußen, das Fenster lässt sich nicht mehr schließen und ich brauchte BITTE dringend eine kompetente Antwort!

LG