Hallo,

ich frage für einen Bekannten der hatte zwei Anzeigen bekommen zum Thema Warenbetrug. Es handelte sich um einen Betrag von ca.150€. Er hatte allerdings schon 2 Vorladungen bei der Polizei wo er nicht erschien ist. Jetzt ist die Frage ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird wegen dem Warenbetrug und was könnte auf ihn zukommen an Strafe ?