Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art und Menge sowie unter Angabe ihres Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. § 240 HGB).
Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.
Unterschied Inventar und Bilanz
Im Gegensatz zur Bilanz werden im Inventar die Werte einzeln aufgelistet, z.B. Maschine 1, Maschine 2 etc.; in der Bilanz werden sie dann zusammengefasst in einem Bilanzposten (z.B. technische Anlagen und Maschinen, § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB) und lediglich wertmäßig (d.h., ohne Mengenangaben) angegeben.
Darüber hinaus wird die Bilanz i.d.R. in Kontenform dargestellt, während das Inventar in Staffelform (d.h. als Liste / Tabelle) erstellt wird.
Quelle: http://welt-der-bwl.de/Inventar