Inventar Definition

Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art und Menge sowie unter Angabe ihres Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. § 240 HGB).

Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.

Unterschied Inventar und Bilanz

Im Gegensatz zur Bilanz werden im Inventar die Werte einzeln aufgelistet, z.B. Maschine 1, Maschine 2 etc.; in der Bilanz werden sie dann zusammengefasst in einem Bilanzposten (z.B. technische Anlagen und Maschinen, § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB) und lediglich wertmäßig (d.h., ohne Mengenangaben) angegeben.

Darüber hinaus wird die Bilanz i.d.R. in Kontenform dargestellt, während das Inventar in Staffelform (d.h. als Liste / Tabelle) erstellt wird.

Quelle: http://welt-der-bwl.de/Inventar

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Ich M17 bin davon überzeugt das du dann wohl oder übel nur mit A*lö****n abhängst ^^. Du musst es einfach sagen raff dich und weggehen :D Normale Jungs lassen es dann... Wenn sich dich zu sehr bedrängen sag einfach du hast einen Freund und betrügst ihn nicht oder anderes. Wird doch wohl net zu schwer sein

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Schlafwandel?...ist Blut im Bett dann geh zur Polizei

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