Hallo, ich möchte mich auf einen Studiengang bewerben, dessen NC-Wert in den letzten Jahren immer (über) 1,0 lag. Im AdH wurde deshalb bei 1,0-Bewerbern ohne Wartezeit ein absolvierter Dienst als Kriterium mit einbezogen. Unter den restlichen Bewerbern wurde gelost.
Meine Hoffnung beruht gerade auf einem Einzug über die Abiturbestenquote, da ich mein Abitur mit 865/900 Punkten (also ~40 Punkte über 1,0) bestanden habe.
Meine Frage ist, ob bei Orts-NC-Studiengängen die Abiturbestenquote genau wie bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen berechnet wird (sprich: nicht die Note, sondern die Punkte zählen; Landeslisten werden zu Bundeslisten zusammengefasst ect.).

Bei der Bewerbung an der Uni, muss ich nämlich nur die Durchschnittsnote und nicht meine erreichte Punktzahl angeben, was mich etwas verunsichert hat.