Wenn jemand mit 19 Jahren zur Höchststrafe verurteilt wurde ( Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld UND Sicherungsverwahrung )
Wird ihm oder ihr dann nicht auch das Recht abgesprochen auf Kinder ? Das ist sehr einschneidend für manche Menschen, wenn sie keine Kinder zeugen oder gebären können aus gesundheitlichen Gründen, da kann keiner was für.
In dem Fall ist es aber nicht gesundheitlich sondern Folge oder Teil der Strafe.
Muss eine Strafe nicht auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein ?
Sozialstunden, Geldstrafe, Therapieauflage ist meines Erachtens mit dem Grundgesetz vereinbar.
Meines Erachtens ist es schon mit dem Grundgesetz konform das Häftlinge kein Internet nutzen dürfen, keine Spielkonsole, nicht in Urlaub fahren können .. aber Kinder meines Erachtens NICHT.
Das betrifft ja auch noch die Häftlinge die Kinder haben und diese nicht mehr oder kaum noch ( enge Besuchszeiten ) sehen dürfen.