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Das heißt einfach, dass es keine festen Institutionen gab, die den Staat ausmachten, keine unabhängigen Gerichte beispielsweise, kein festes Heer, kein Beamtentum. Der Personenverbandsstaat existiert aus bestimmten Individuen, die sich gegenseitig ihre Macht in ihrem jeweiligen Einflussgebiet bestätigen. Fällt eines dieser Individuen weg, wäre sein Gebiet theoretisch auch nicht mehr Teil des Staates. Allerdings war das nicht die Praxis, daher vermute ich, ist der theoretische Begriff "Personenverbandsstaat" für die mittelalterlichen Königreiche auch nicht ganz treffend, denn das deutsche Reich (als Teilkönigreich des HRR) setzte sich schon aus Territorien anstatt Personen zusammen. Das sieht man allein daran, dass nach einer Königskrönung die Lehen eines jeden Fürsten bestätigt werden mussten. Fiel ein Fürst in Ungnade oder starb dessen Geschlecht aus, fielen seine Territorien in der Theorie dem König wieder anheim. In der Praxis wurden die Lehen sofort weiterverteilt.