Hi leider weiß ich nicht wie ich die Bilddatei hochladen. Daher habe ich mal das Urteil runtergeschrieben:

Wegen Ordnungswidrigkeit

Hat das Amtsgericht Wiesbaden - Richter in Bußgeldsachen - in der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2021, an der teilgenommen haben:

...

für Recht erkannt:

Gegen den Betroffenen wird wegen der mit Bußgeldbescheid vom 30.06.2020 festgestellten Tat - fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel und mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr- eine Geldbuße in Höhe von 750,00 € festgesetzt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 24a Abs. 1, 25 StVG; § 4 Abs. 3 BKatV;

§ 17 Abs. 3 S. 2 OWiG.

Gemäß § 77b OWiG wurde von der schriftlichen Begründung des Urteils abgesehen.

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