Fordern Sie die Bearbeitungsgebühren von Klarna zurück. BGH Urteil vom 28.10.2014 / Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind nicht zulässig. Klarna hat bis 2013 noch Bearbeitungsgebühren ausgewiesen € 1,95 monatlich. Das wurde dann 2014 einfach umbenannt in „Ratenkaufgebühren“ Diese sind auch nicht erlaubt. Diese Gebühren können Sie verzinst zurückverlangen. Musterbriefe finden Sie bei den Verbraucherzentralen. SCHENKEN SIE KLARNA KEIN GELD !

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Klarna / Identinkasso - Inkasso zahlen?

Hallo

folgendes Anliegen . Ich habe Anfang Februar bei Vegaoo etwas bestellt - erstmals mit Klarna ( kannte diese Firma vorher nicht ) . Habe es versäumt sofort zu zahlen . Die Zahlungserinnerung kam wohl per Mail , und bei Unmengen an Mails , insbes. Werbemails , ist die sicher mit untergegangen . Als die Mahnung per Post kam , habe ich sofort ein Schreiben an Klarna verfasst , indem ich um eine Ratenzahlung gebeten habe . Da dieser Brief Mitte März losging , habe ich rein geschrieben , wie ich die Raten zahlen würde und beginnend zum 05.04. ( da da mein Lohn eingeht ) . Ich habe weder eine Zusage , noch eine Absage zu meinem Schreiben bekommen und bin somit davon ausgegangen , dass ich gleich Anfang April die erste , vorgeschlagene Rate zahle . Für mich war soweit alless klar - meine Anfrage hatte ich ja sofort gestellt . Leider kam am 3. April schon ein Brief vom IdentInkasso , mit natürlich gleich extra Gebühren . Ich habe denen und auch Klarna sofort mitgeteilt , dass ich doch auf die Antwort zu einer Ratenzahlung warte und gleich die 1. Rate zahle . Von Klarna bekam ich nur zur ANtwort , dass mein Anliegen weitergeleitet wird - und so ist das bis heute - ich glaub die lesen meine Mails garnich .Und vom Inkasso bekomme ich am 3. APril einen Hinweis , dass ja noch garkeine Rate eingegangen sei - ja wie denn ? Hab ja gesagt , zum 5.4. !!! 2-3 Tage später habe ich eine Mail vom Inkasso bekommen , dass die erste Zahlung eingegangen ist - so schnell , ich hab doch zu Klarna überwiesen - !? Hab versucht mehrfach per Mail Kontakt zu bekommen , kriege aber leider nur automatische Mails - zumindest passen die Antworten nie zu meiner Frage . Telefonisch ging dann garnicht - dieser junge MAnn konnte nicht sehr viele Sätze - nur mir immer wieder zu sagen , dass ich nicht von einer Ratenzahlung ausgehen kann , wenn ich nur Kauf auf Rechnung anklicke . Bei diesem Mann gibt es im Leben wohl nie finanzielle Engpässe, die nicht absehbar waren . Zur Krönung des Gespräches sagte er mir , dass er mir auf keinen Fall eine Ratenzahlung für die Inkassogebühren anbietet - hä ? danach hab ich nie gefragt . Lange Rede . Ich habe die Hauptforderung inkl. Mahngebühren nun in 2 , statt 4 Raten vollständig bezahlt und es sind nur noch die Inkassogeb. offen ! Die meinen natürlich , dass ich die zahlen muss und ein Androhen eines ANwaltes scheint die nicht zu stören . Muss ich das auch noch zahlen ? lg und vielen Dank für eure Hilfe

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(BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14)

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