Die Frage steht ja oben.

Grund der Frage:

Man könnte ja die Beziehung und den Sex zwischen zwei oder mehr nah verwandten Personen erlauben und im Rahmen dessen die Zeugung eines gemeinsamen Kindes verbieten, aufgrund von zu wahrscheinlichen erbschäden. Obwohl man selbst diese Wahl denen überlassen sollte, ob sie dies in Kauf nehmen oder nicht. Ob z.B. Mutter und Sohn oder andere Kombinationen sich zu einander hingezogen fühlen kann man doch denen überlassen, wenn das Alter stimmt, also beide/alle volljährig sind und dies auch einvernähmlich geschieht, dann sollte man diese doch lassen oder nicht. Und wenn man doch ein Kind will aber das Risiko nicht in Kauf nehmen will man man ja eins adoptieren.