Hallo, der Vater des Kindes würde gern nach der Geburt Elternzeit beanspruchen.
Er steht jedoch nicht mit im Mietvertrag. Muss er da zwingend drinnen stehen, oder würde es auch reichen wenn er sich behördlich ummeldet?
Und gibt es etwas worauf man dabei achten sollte?
Vielen Dank