Wann muss ich mich exmatrikulieren um mich für das Wintersemester 18/19 in einer anderen Stadt neu immatrikulieren zu können? Und ab welchem Zeitpunkt zähle ich dann als exmatrikuliert, da ich es in Erwägung ziehe die nächsten Monate als Werkstudent zu arbeiten. Das ist ja nur möglich, solange ich offiziel Studentenstatus habe
Exmatrikulieren und neu Immatrikulieren?
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