Hallo zusammen,

ich hätte ein Anliegen zur Höhergruppierung innerhalb der geltenden Tarifrichtlinien der IGBCE (Bayern, falls nötig). Und zwar habe ich soeben meinen Bescheid der Personalabteilung erhalten, in die nächsthöhere Lohngruppe zu wandern. Von E07 in E08. Bisher hatte ich bereits vier Jahre innerhalb meiner Lohngruppe (genauer, fast 5 Jahre) und somit bereits Stufe 2. Nun wurde lt. Personalabteilung nach tariflichen Regelungen mein Stand von 03.2019 wiederhergestellt, was der Stufe 1 entspricht, eben nur in einer höheren Lohngruppe und zusätzlich Ausgleichszahlungen, da ich ansonsten weniger verdienen würde als mit E07 auf Stufe 2.

Meines Wissens nach kann mir jedoch lediglich die Zeit innerhalb der jeweiligen Stufe zurückgesetzt werden, nicht jedoch die Stufe selbst. Was bedeutet, ich müsste eigentlich lediglich mein fast vollendetes 5. Jahr verlieren, nicht jedoch meine Stufe, welche ich nach vier Jahren erhalten habe, oder? Nach der derzeitigen Situation würde ich somit insg. drei Jahre verlieren...