Ich hatte eine Personenstands- und Namensänderung. Ich und meine Frau haben ein gemeinsames Kind und nun möchten wir dass auf der Geburtsurkunde des Kindes ebenfalls mein alter Name gestrichen wird und der neue Name hin kommt. Das Standes- und Jugendamt sagt dass laut Gesetz (Paragraph 27 PStG) dies nicht möglich ist. Nun hatten wir folgende Idee, wo wir uns jedoch unsicher sind ob dies wirklich so funktioniert: Meine Frau beantragt das alleinige Sorgerecht, damit dort der alte Name raus ist. Danach adoptiere ich mein eigenes Kind unter meinen neuen Namen und teilen zum Schluss das Sorgerecht wieder auf. Meint Ihr das würde so funktionieren? Ich würde es furchtbar finden, wenn es wirklich keine Lösung dafür gäbe und außerdem wäre das eigentlich auch ein verstoß gegen Paragraph 5 TSG, wenn man den alten Namen einfach in der Geburtsurkunde des Kindes lassen würde, oder nicht?