Hallo zusammen, ich übernehme zum Februar eine neue Wohnung, kann die alte aufgrund der Kündigungsfrist jedoch erst Ende April abgeben. Ich melde mich zum Februar in der neuen Wohnung an und habe auch dem Beitragsservice von ARD, ZDR, Deutschlandradio den Umzug entsprechend gemeldet.

Die alte Wohnung läuft ja aber trotzdem noch drei Monate auf mich. Muss ich für diesen kurzen Zeitraum einen Zweitwohnsitz eintragen?

Ich habe bereits gelesen, dass es da eine Ausnahmeregelung für Zeiten unter sechs Monaten gibt, bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob diese in meinem Fall greift. Allein der behörliche Aufwand für eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes erscheint mir in einem solchen Fall aber unverhältnismäßig hoch, zumal man ja teilweise Wochen auf einen Termin beim Einwohnermeldeamt wartet. Kann mir hier jemand weiterhelfen?