Er darf beides nicht!!! Dein Zeugnis fällt unter das Datenschutzgesetz und da kannst du ihm echt eins mit auswischen in dem du ihn bei der Bezirksleitung anschwärzt, aber schön per Post schicken und am besten per Einschreiben und dich über ihn beschwerst. Und die Fehlstunden darf er dir nicht berechnen, da du ja nachweislich krank gewesen bist. Desweiteren würde ich mich in einen anderen Markt versetzen lassen, das ist ja kein Zustand bei euch. Bin bei uns in der Firma im Betriebsrat und könnte gerade platzen vor Wut. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann sprich das dort bitte ab.
Antwort
Antwort
In der Regel übernimmt den Papierkram deine Fahrschule, wenn du sie dort abgegeben hast, dann ist alles in Ordnung.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.