Bafög hat sechs Monate bezahlt, obwohl der Bearbeitungsstand noch nicht vollendet war. Nun fordern sie eine Rückzahlung an. Ist dies berechtigt?

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr mein Bachelor erhalten. Da ich nicht wusste, ob ich noch Bafög bekomme habe ich trotzdem einen Antrag gestellt und eine Begründung mitgeschickt, dass ich etwas neues studieren möchte und wieso ich das machen möchte.

Dann habe ich eine E-Mail erhalten, dass ich denen meine Bachelor Urkunde schicken soll. Das habe ich auch getan.

Als sie mir, wie gewohnt, das Geld überwiesen haben, dachte ich, dass mein Antrag angenommen wurde und habe deswegen auch nicht nachgefragt.

ca. sechs Monate später habe ich eine E-Mail bekommen, dass eigentlich keinen Anspruch auf Bafög habe und ich das Geld innerhalb eines Monats zurückzahlen muss.

Denn anscheinend hat man keinen Anspruch auf Bafög, wenn man seinen Bachelor erhalten hat. (Aber das mussten sie, als Sachbearbeiter doch wissen, oder nicht?)

Somit haben sie mir das Geld überwiesen, obwohl die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen wurde.

Und normalerweise kenne ich das so, dass ich erst das Geld bekomme, wenn die Bearbeitung abgeschlossen wurde...

Meine Frage ist jetzt, ob ich das Geld zurückzahlen muss oder nicht, denn letztendlich ist das ja nicht mein Verschulden?

Ich hoffe auf eine positive Rückmeldung.

LG

Recht, BAföG, Rückzahlung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen