Es besteht der Grundsatz der Vertragstreue, sofern es sich nicht um Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte (Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden) und einigen weiteren sehr speziellem Verbraucherverträgen handelt. Dann bestünde ein gesetzliches Widerrufsrecht (Frist mindestens 14 Tage).
Wo fand den, dass Beratungsgespräch statt?
Ansonsten müsste man die Vertragsbedingungen (AGB), zur Möglichkeit des Widerrufs oder der Kündigung studieren.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, aus einem wichtigen Grund, den der andere Vertragspartner zu vertreten hat.
In besonderen Fällen, wie bei Irrtum, Täuschung oder Drohung, könnte der Vertrag angefochten werden. Hier müsste man sich mit den Umständen der Beratung und der Vertragsunterzeichnung auseinandersetzen.