Für Männer ist das manchmal etwas schwierig. Je größer das Begehren, desto größer manchmal die Hemmungen. 

Empfehlung, ein Date an einem Ort wo man locker und etwas für sich sein kann. 

Den Kaffee einfach in die Thermokanne und eine schönen Platz im Grünen suchen.   

Wenn es stimmt, solltest du mit langsamen Schritten die Initiative übernehmen, dann wird das schon klappen.

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Die Schleimhäute der Bronchien reagieren auf die Reizstoffe im Tabakrauch. Besser, man lässt es mit dem Rauchen ganz sein. 

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Warum soll er wegen Hämatomen an den Oberschenkeln auf eine Vergewaltigung kommen?

Er wird sicher Fragen, wie die entstanden sind. Eine besondere Hämatom-neigung kann auf eine Blutgerinnungsstörung hinweisen, dass sollte ihn schon interessieren. 

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Es sind die notwendigen Auslagen, aus der Staatskasse zu erstatten (§ 467 StPO).

Notwendige Auslagen sind die Kosten eines Wahl-Verteidigers, die er nach öffentlichen Gebührenrecht, geltend machen kann (§ 14 RVG). 

Eigentlich sollte man nicht auf seinen Auslagen (teilweise) sitzen bleiben. Was, wurde den mit dem Anwalt, für eine Vergütung verabredet bzw. was rechnet er den jetzt ab? 

Etwas hoch erscheinen die Kosten (aus der Ferne) schon.

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An einigen Flüssen kann man Gold suchen. Dafür braucht man eigentliche nur eine Waschpfanne, wenn es effektiver sein soll kauft oder baut man sich noch eine Waschrinne dazu.

Rauris, Hohen Tauern in Österreich ist eine Empfehlung, da gab es früher viele Goldminen, entsprechend "viel" Gold führen dort die Flüsse mit. 

Ansonsten, gibt es überall geeignete Orte. Ob man hier ein veritables Einkommen erzielen kann, müsste man ausprobieren. 


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Schimmel, kann man gut mit Alkohol desinfizieren auch Sodalauge (knapp 1 Euro bei dm) ist gut geeignet.

Die Sachen aus dem Baumarkt sind nicht immer so ganz gesund.

Oft bilden sich aber auch Wasserflecken, die kommen eigentlich von den löslichen Salzen im Mauerwerk.

Man muss klären, wo die Feuchte herkommt. Regenwasser von aussen an die Fassade? Dachrinne oder Fallrohr undicht. Ggf. ist es auch Kondenswasser von innen, was bei den Aussentemperaturen jetzt bestenfalls im Keller sein dürfte.

Dazu siehe hier:

http://www.architekt-schiller.de/bauphysik/taupunktrechner/






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Mach dir da nicht so viele Sorgen. Dein Arzt wird dir helfen. Eine Zwangseinweisung droht dir jedenfalls nicht. Das es sich um selbst beigebrachte Verletzungen handelt wird, der Arzt schon erkennen können und er wird häufig so was zu sehen bekommen. 

Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber deiner Mutter und die sollte bei der körperlichen Untersuchung auch nicht mit im Raum sein.

Die wenigsten die sich in ihrer Jugend ritzen, bringen sich später auch mal selber um. Aber vielleicht solltest du trotzdem mal überlegen, wie dir geholfen werden kann. 

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Das kommt darauf an, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich mangelhaft ist und die Frist noch nicht verstrichen ist. 

Diese Prüfung sollte für einen nicht ganz unbedarften Anwalt kein Problem sein. 

Julius Reiter, gilt als profilierter Fachmann, insofern ist man da in guten Händen.

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Kleine Baumsetzlinge kann man hier und da in der Natur finden, diese könnte man vorsichtig ausgraben und verpflanzen. Man müsste diese in der ersten Zeit gießen und gegen Wildverbiss schützen. 

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Das ist vielmehr eine Sache für den Haftpflichtversicherer.

Diebstahl kommt nicht in Frage, da beim Ausleihen die Zuneigungsabsicht fehlt. 

Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs (auch Fahrrad) ist aber auch strafbar (§ 248b StGB). In der Schweiz ist das ähnlich geregelt.

Die Sache wird aber nur auf Antrag verfolgt und würde dann dem Jugendstrafrecht unterliegen.

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Wahrscheinlich Nährstoffmangel (Eisen), gib ein wenig Flüssigdünger dazu. Oder die Blätter sind nass geworden, dass vertragen die auch nicht so gut. Die Mengen von Zink, die sich in normalen Wasser lösen können, sind so gering, dass eine Beeinflussung der Wasserpflanzen ausgeschlossen werden kann.

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Auf öffentlichen Straßen darf man ohne Anordnung oder Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, keine Verkehrsschilder anbringen. 

Ob es sich dabei um ein Privatgrundstück handelt, ist egal, da es dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

 Auf einem Privatgrundstück, ohne öffentlichen Verkehr, kann man aufstellen was man will, sofern keine Beeinträchtigung des nahen öffentlichen Verkehrs gegeben ist.

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Ja, gut vom Namen zur Adresse zu gelangen ist für die Polizei nicht schwer. 

Jedoch ist der Drogenkonsum nicht strafbar. Der Besitz jedoch schon, so das man sich nicht so ganz sicher sein kann, nicht doch irgendwie Ärger zu bekommen, sobald die Sache polizeibekannt wird. Der Eifer der Strafverfolgungsbehörden ist ganz unterschiedlich. 

Über den Drogenkonsum sollte man wohl  lieber (nur) mit seinem Arzt sprechen. Der ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

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Vorgestern, so lange ist das ja noch nicht her.

Ihr Abwarten kann viele (harmlose) Gründe haben, dass muss noch nichts bedeuten. Eigentlich kommt so was beim ersten Kontakt, häufiger vor, als dass man sofort eine Antwort erhält. 

Noch ist eine reale Hoffnung.

Stell dir vor, du bekommst eine Nachricht, du bist vielleicht überrascht und freust dich, dann legst du das Telefon aber trotzdem erstmal weg und schreibst nicht gleich zurück. 

Auf alle Fälle nicht aufdringlich wirken, sie wird deine Nachricht schon bekommen haben. Das kommt auch nicht so gut rüber. 

Wenn sie sich gar nicht meldet, kannst du um einiges später schon noch einen zweiten Versuch unternehmen, wenn dann nicht sollte man es aber auch lassen.

Je abgeklärter du bei diesen Kontaktangelegenheiten rüber kommst, desto interessanter wirkst du. 

Das sollte auch zu deiner inneren Einstellung werden. Wenn ihr das nicht (im Moment)  so wichtig ist, ist es dir auch nicht (so) wichtig. Dann schaut man sich halt anderweitig um, dass schließt ja noch nichts aus. 

Das vermittelt auf alle Fälle, mehr Reife und kommt gut an. 




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Verboten ist das grundsätzlich nicht. Einer Anmeldung bedarf es dazu nicht. Alles weitere siehe hier:

http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/grillen-auf-oeffentlichen-flaechen/

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Es besteht der Grundsatz der Vertragstreue, sofern es sich nicht um Fernabsatzverträge oder Haustürgeschäfte (Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden) und einigen  weiteren sehr speziellem Verbraucherverträgen handelt. Dann bestünde ein gesetzliches Widerrufsrecht (Frist mindestens 14 Tage).

Wo fand den, dass Beratungsgespräch statt?

Ansonsten müsste man die Vertragsbedingungen (AGB), zur Möglichkeit des Widerrufs oder der Kündigung studieren.

Eine fristlose Kündigung ist möglich, aus einem wichtigen Grund, den der andere Vertragspartner zu vertreten hat.

In besonderen Fällen, wie bei Irrtum, Täuschung oder Drohung, könnte der Vertrag angefochten werden. Hier müsste man sich mit den Umständen der Beratung und der Vertragsunterzeichnung auseinandersetzen. 



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Muss ich Anwaltskosten zahlen, auch wenn ich keinen eingeschaltet habe?

Hallo ich brauche Eure Hilfe zu einer sehr dummen Lage. Hier erstmal die Sachlage: Wir sind zum 1. August 2015 hier in die Wohnung gezogen. Wir zahlen Warmmiete mit Wasser-/Heizkosten (steht genauso im Mietvertrag mit 30€ pauschal). Bei der Übergabe hat mein Freund die Vermieterin gefragt, ob wir noch etwas anmelden müssen, da ihm die Nebenkosten niedrig vorkamen. Sie meinte nein, wir müssten nur Strom anmelden. Auch ein Blick in den Mietvertrag sagte mir, dass wir ja schon monatlich für Wasser und Heizung zahlen und als Heizungsart steht auch im Mietvertrag Gasheizung. Jetzt wurde unsere Vermieterin vom Gasanbieter verklagt, weil sie bzw. wir kein Gas gezahlt haben. So kam jetzt raus, dass wir das hätten anmelden müssen. Uns war das aufgrund ihrer Aussage bei der Wohnungsübergabe und wegen dem was im Mietvertrag steht nicht bewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ja das ist uns bewusst und auch, dass wir natürlich das Gas nachzahlen müssen. Jetzt kommt aber der Oberhammer: Unsere Vermieterin hat uns einen Brief zukommen lassen (siehe unten), dass wir für das ganze Jahr 2015 Gas zahlen sollen, Plus noch IHRE Anwaltskosten, den Sie aber eingeschaltet hat und NICHT WIR. Die Frage: Was machen wir jetzt? Das kann doch unmöglich rechtens sein, dass wir Gas für 7 Monate Gas zahlen sollen, obwohl wir hier gar nicht gewohnt haben UND noch einen Anwalt bezahlen müssen, den SIE eingeschalten hat!? Ich bin über jede Antwort sehr sehr dankbar!!!

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Die (Betriebskosten) Abrechnung solltet ihr mal in Ruhe, sorgfältig prüfen.

Sofern im Mietvertrag wirklich eine Betriebskostenpauschale vereinbart worden ist, kann gar keine Nachzahlung  verlangt werden. Das ist der Sinn einer Pauschale, dass man beiderseitig auf eine Abrechnung verzichtet und ein Anspruch auf Nachforderung oder Rückzahlung  ausgeschlossen wird. 

Sofern auch die Heizkosten ausdrücklich eingeschlossen sind, müssten auch die Gaskosten hier mit abgegolten sein.

Zunächst müsste also der Mietvertrag nochmals genau geprüft werden.

Falls doch  eine Vorauszahlung vereinbart wurde müsste man die Abrechnung prüfen.

Die Saldenaufstellung ist für eine Abrechnung schon sehr abenteuerlich und rechnerisch auch falsch. Sachlich, ist die offensichtichl auch nicht in Ordnung. Es wird auf den Saldo, des ganzen Jahres, ein anteiliger Betrag addiert und dann aufgeteilt. 

Für die Anwaltstätigkeit werden ja über 230 Euro gefordert. Ich halte den Grund und die Notwendigkeit für nicht glaubhaft. Wenn, doch, dann kann bestenfalls Schadenersatz verlangen werden, dass setzt aber voraus das ein Verzug bestand und die Kosten notwendig waren. Ebenfalls muss die Vermieterin sich ein Mitverschulden zurechnen lassen, was überwiegen dürfte. Weitere Zahlungen an die Vermieterin, sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Für den seltsamen Fall, dass ihr "anwaltlicher Freund" Ärger machen möchte, könnte man ihm die Möglichkeit unterbreiten, die Sache mal als Beschwerde, bei der zuständigen Anwaltskammer vorzutragen. Wenn er wirklich Anwalt ist, wird er das verstehen.   

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Wirtschaftlichkeitsgebot Heizkostenabrechnung nicht beachtet?

Guten morgen zusammen

Zu Situation:

In meinem Wohnhaus wohnen 7 Partein - gemischt aus Mietern und Eigentümern. Es handelt sich also um eine WEG.

Jahresverbrauch: 71.000 kW/h

Kostenvergleich: 4400 € zu 2900 € etwa

1 Vermieter der WEG - der gleichzeitig auch mein Vermieter ist - ist für die Betriebskostenabrechnung zuständig und "vorsitzender" der WEG.

Habe ich eine Möglichkeit ihn zu "zwingen" an Hand von entsprechenden Ureteilen den bei uns anliegenden Gasversorger der Heizungsanlage zu wechseln ?

Hintergrund: Lt der mir vorliegenden Abrechnungsdaten läuft der Versorgungsvertrag über die Stadtwerke München im Grundversorgungstarif - dass solche Tarife nachweisbar die teuersten sind brauche ich hier sicherlich nicht erwähnen.

Nach durchführung eines Preisvergleiches mit dem überregionalen Anbieter Vattenfall würden wir in unserem Haus auf eine Ersparnis von etwa 1570,00 €uro kommen.

Rechnerich also um die 225 € pro Wohnung.

Das wirtschaftlichkeitsgebot zeigt mir leider keine prozentualen Grenzwerte an, an welchem der Vermieter handeln muss. Auch entsprechende Urteile sind sehr rar. Dass ich als Mieter hier die Beweislast zu tragen habe, wenn ich ein unwirtschasftliches Handeln des Vermieters vermute steht außer Frage, wäre aber das kleinere Übel. Preisvergleiche sind relativ easy.

Klar hat der Vermieter einen gewissen Handlungsspielraum bei der Vertragspartnerwahl in Hinsicht auf Sicherheit der Versorgung / evtl vorhandenen Sonderkonditionen / verklässlichkeit des Anbieters etc pp. Aber wo hört der Spielraum auf ?

Der örtliche Mieterbund ist hierzu anscheinend mehr wie unfähig mir hier eine adäquate Lösung anzubieten.

Würde es ggf helfen hier Unterschriften aller Mieter einztuholen um den VM entsprechend unter Zugzwang zu setzen ? Wie gewichtig sind in dem Fall die Stimmen der Mieter und wie die der Eigentümer ?

Ein Gespräch in der Sache in der Vergangenheit brachte bis Dato nichts. Klingt blöd wenn ich sage, dass es alte Leute sind, nahc dem Motto was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht, aber so ist es leider

LG

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Der Fragesteller weisst auf ein wichtiges Problem hin. Das wird oft vernachlässigt. Bei hohen Mietpreisen, schränken zu hohe Betriebskosten (unnötig) den Spielraum weiter ein.

Da hat der "Kollege" schon zutreffend auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit hingewiesen.  Nach § 556 III. BGB ist der Vermieter angehalten seine Brennstoffeinkäufe wie ein sparsamer Kaufmann zu disponieren.

Eine Gaszentralheizung mit einem Grundtarif zu betreiben, genügt diesem Grundsatz nicht, wie das Vergleichsangebot auch eindrucksvoll belegt.

Sicher hat der Vermieter einen gewissen Ermessensspielraum, dieser wird aber von der Wirtschaftlichkeit begrenzt.

Das Gas ist ja immer dasselbe.

Der Mieter ist von unnötigen Kosten freizuhalten. Man könnte der Betriebskostenabrechnung  widersprechen, mit dem Verweis, dass diese überhöhten  Kosten abzuscheiden sind. 


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Muss ich Anwaltskosten zahlen, auch wenn ich keinen eingeschaltet habe?

Hallo ich brauche Eure Hilfe zu einer sehr dummen Lage. Hier erstmal die Sachlage: Wir sind zum 1. August 2015 hier in die Wohnung gezogen. Wir zahlen Warmmiete mit Wasser-/Heizkosten (steht genauso im Mietvertrag mit 30€ pauschal). Bei der Übergabe hat mein Freund die Vermieterin gefragt, ob wir noch etwas anmelden müssen, da ihm die Nebenkosten niedrig vorkamen. Sie meinte nein, wir müssten nur Strom anmelden. Auch ein Blick in den Mietvertrag sagte mir, dass wir ja schon monatlich für Wasser und Heizung zahlen und als Heizungsart steht auch im Mietvertrag Gasheizung. Jetzt wurde unsere Vermieterin vom Gasanbieter verklagt, weil sie bzw. wir kein Gas gezahlt haben. So kam jetzt raus, dass wir das hätten anmelden müssen. Uns war das aufgrund ihrer Aussage bei der Wohnungsübergabe und wegen dem was im Mietvertrag steht nicht bewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ja das ist uns bewusst und auch, dass wir natürlich das Gas nachzahlen müssen. Jetzt kommt aber der Oberhammer: Unsere Vermieterin hat uns einen Brief zukommen lassen (siehe unten), dass wir für das ganze Jahr 2015 Gas zahlen sollen, Plus noch IHRE Anwaltskosten, den Sie aber eingeschaltet hat und NICHT WIR. Die Frage: Was machen wir jetzt? Das kann doch unmöglich rechtens sein, dass wir Gas für 7 Monate Gas zahlen sollen, obwohl wir hier gar nicht gewohnt haben UND noch einen Anwalt bezahlen müssen, den SIE eingeschalten hat!? Ich bin über jede Antwort sehr sehr dankbar!!!

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Gern geschehen.

Ich hatte, dass nette Schreiben der Vermieterin übersehen. 

Ich glaube die "Story" der Vermieterin hakt etwas. Das beigeschlossene Anwaltsschreiben und die  Korrespondenz mit  der "Badenova" solltet ihr euch noch mal ganz genau (!) angucken.  

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