Darf mein Anwalt kurz vor Hauptverhandlung Mandat niederlegen?

Guten Morgen,

ich fasse mal etwas zusammen, damit Ihr einen Überblick habt.

Mein Rechtsanwalt vertritt mich in einem Strafverfahren, jedoch meiner Meinung nach angagiert er sich zu wenig, kurz nachdem ich eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten habe (mein Anwalt hat kurz bevor Einspruch ohne Angaben von Gründen eingelegt) habe ich versucht nochmal mit ihm zu klären wie wir vorgehen, dies hat ihn jedoch nicht interessiert. Ich habe ihn telefonisch angerufen und nach einem Termin kurz vor Verhandlung gebeten, seine Aussage war jedoch nur "Ist nicht nötig, da wir sowieso keine Chance haben werden" und dies obwohl ich ihm noch nichtmal alle meine Zweifel an dem fall erklären konnte.

Nungut, ich habe mich dann nochmal von einem anderen Rechtsanwalt beraten lassen, da ich eine zweite Meinung hören wollte, dieser meinte zu mir, das er allerdings chancen sieht, mich jedoch erst bei einer erneuten instanz vertreten würde, da es unklug ist den Anwalt kurz vor Verhandlung zu wegseln, ich solle ihn jedoch nochmal schriftlich auf alle Ungereimtheiten von mir hinweisen, damit er mich richtig vertreten kann und auch wenigstens sich vorbereiten kann, was ich auch getan habe.

Drei tage nachdem ich ihm diesen Brief geschickt habe, hat er mich angerufen und hat mir lautstark mitgeteilt, was ich mir überhaupt erlaube und mir das Mandat genau 5 Tage vor der Hauptverhandlung von ihm gekündigt wird und ich mich doch selbst vertreten soll.

Jetzt habe ich die Frage, wenn ich so kurzfristig keinen neuen Anwalt mehr bekomme, was für optionen habe ich, kann ich den Gerichtstermin aufgrunddessen verschieben lassen? Ich habe mich scheinbar für den falschen Anwalt entschieden, leider habe ich es erst zu spät gemerkt, dass dieser sich kaum um mein Anliegen kümmert, geschweige es ihn überhaupt interessiert.

Beste Grüße

Rechtsanwalt, Anwalt
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