Hi,
ich beschäftigte mich mit der Frage seit Tagen, wenn eine weiße Person eine dunkel häutigen Person als Ne.er bezeichnet, falls sich die Lage entwickelt und gewalttätig wird. Aber was man nicht vergessen darf, ist: Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen, der lautet: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wir nehmen an, dass die dunkelhäutige Person als erstes angegriffen hat. Wer ist strafbar? (Beide sind noch keine 18 Jahre alt)
Ich wäre dankbar, wenn jemand meine Frage antworten würde?