Hallo, ein Verpächter hat jemanden den Pachtvertrag eines Gartengrundstücks wegen Eigenbedarf vorzeitig gekündigt.
Der Vertrag würde noch ca. 20 Jahre laufen.
Im Pachtvertrag steht: „Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt „
Ist eine Kündigung des Vertrages dann wegen Eigenbedarf möglich?
Mit freundlichen Grüßen Jörg