Antwort
Der Lehrer ist dazu verpflichtet die gegebene Note zu begründen.
Ist die Begründung: weil du nicht da warst, du jedoch ein Attest hast, dann ist die Begründung anzweifelbar.
Grundsätzlich sind Lehrer aber frei in der Notengebung.
Sollte sich das Problem nicht lösen lassen, dann kannst du zum Schulleiter gehen.