Nein, das geht nicht. Die Daten müssen per Gesetz 10 Jahre lang gespeichert werden. Das gilt übrigens für alle Ärzte, auch für den Zahnarzt etc.
Es gibt keinen Unterschied. Ein Beamer ist ebenso ein Projektor. Denjenigen, der das Wort "Beamer" für diese Art von Projektoren erfunden hat, den sollte man erschlagen. Denn "etwas zu beamen" hat eine ganz andere Bedeutung.
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