Hallo,

ein (seriöser) Onlinehändler gibt an, nur zwei von vier retournierten Artikeln erhalten zu haben und stellt die anderen beiden Artikel in Rechnung.

Ich habe definitiv alles zurückgeschickt.

Ich habe mich darum gekümmert, dass das Zahlungsziel verlängert wird. Ich habe DHL den Sachverhalt erläutert. DHL sagt, der Empfänger (Händler) muss Schadensanzeige stellen. Der Händler weigert sich, da das Paket nicht beschädigt eingegangen ist. Man unterstellt mir also Betrug und d. Gegenüber tut nichts. DHL kann leider das Gewicht der Sendungen nicht nachvollziehen.

Wer ist hier in der Beweispflicht? Wie lässt sich das überhaupt be-/nachweisen? Auch ein Verweis auf den §355 des BGB hat bislang nicht beeindruckt, man teilt mir immer nur wieder mit, dass der Betrag nicht gutgeschrieben wird. Lohnt ein Gang zur Verbraucherzentrale? Wir sprechen hier zwar nur von einem Wert von rd. 60€ - aber diese möchte ich nicht bezahlen, da ich hier definitiv im Recht bin bzw. weiß, dass ich alles zurückgeschickt habe.

Hat jemand ähnlicher Erfahrungen oder Rat? Vielen Dank vorab!