wäre nett wenn ihr mir einen überblick über das recht komplizierte deutsche wahlrecht schafft und dabei ins besondere klärt :

  • welche bedeutung haben erst- und zweit stimme?
  • was versteht man unter einer Landesliste?
  • wer entscheidet über die darin aufgeführten personen und ihre reihenfolge?
  • worin liegt der unterschied zwischen dem prinzip einer mehrheitswahl (wie es z.b. in england gilt) und dem einer verhältniswahl? inwiefern handelt es sich beim deutschen wahlrecht um eine kombination aus beiden prinzipien ( mischwahlsystem, personalisierte verhältniswahl)?
  • welchen sinn hat die fünf-prozennt-hürde?
  • wie kommen überhangmandante zustaned?