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Das Bundesrecht sieht kein Ausschanks bzw. Abgabeverbot von Alkohol an Tankstellen vor, jedoch haben die Länder das Recht eigene Regelungen einzuführen. Diese gelten jeweils nur für das Bundesland in dem das Gesetz verabschiedet wurde. So haben Bayern und Baden-Württemberg ein Verkaufsverbot nach 22:00 Uhr erlassen. Dieses verbietet den verkauf von Alkoholischen Getränken in Tankstellen oder sonstigen Verkaufsstellen die zu dieser Uhrzeit noch geöffnet haben (bsp.: Rewe bis 24:00 Uhr). Das Abgabeverbot soll eine Erweiterung des Jugendschutes darstellen, aber Bars, Diskotheken und Gaststätten sind nicht von diesem Verkaufsvervot betroffen.