Hallo zusammen, ich bin bezüglich des Verkaufes bzw. der Vorgehensweise ein wenig verunsichert. Der Käufer (wohnt ungefähr 60km entfernt) möchte bei der Kaufvertragsabwicklung alle Unterlagen sowie Kennzeichen und Schlüssel mitnehmen (abgemeldetes Kfz würde dann bei mir in der Garage stehen) und nach erfolgter Ummeldung (Termin zur Ummeldung ist bekannt also wurde bereits vor Kaufvertragsunterzeichnung auf Basis einer mündlichen Zusage) gebucht- ich habe einen Screenshot erhalten- und ca. 1 Woche später, möchte er das Kfz abholen kommen. Der Kaufpreis soll direkt bei Vertragsabschluss gezahlt werden. Hört sich erstmal ganz in Ordnung an, trotzdem bin ich unsicher. Wenn er das Fahrzeug dann doch nicht abholt, weil aus irgendwelchen Gründen er nur an die Kennzeichen und Papiere kommen wollte, kann ich nichts machen. Versicherung und Steuern laufen weiter, das Auto steht in der Garage, kann und darf noch nicht mal bewegt werden , da der Schlüssel auch weg ist und ohne Kennzeichen. Verkaufen fällt demnach flach, weil es gibt keine Papiere mehr und es ist ja schon verkauft. Abmelden geht auch nicht.

Klar, man kann das Kfz online abmelden, wenn es dann auch klappt, solange müsste man ja warten bis die Abmeldebescheinigung vorliegt, vorher sollten keine Papiere rausgegeben werden, trotzdem habe ich ein abgemeldetes Auto dann in der Garage stehen und die Papiere sind weg.

Wäre es nicht sicherer (zu 💯 % gibt's keine Sicherheit), wenn wir den Kaufvertrag abschließen mit Anzahlung, alle Unterlagen bleiben bei mir und am Tage der Zulassung ich mit dem Auto zu ihm fahre, die Restzahlung bekomme und wir gemeinsam anschließend zur Zulassungsstelle fahren und ummelden?

Diese Variante gefällt mir am besten auch wenn es mit ein wenig Zeitaufwand verbunden ist.

Was wäre, wenn der Käufer sich darauf nicht einlässt? Klar ist, alles würde natürlich schriftlich passieren.

Aber, wenn er das so nicht machen möchte könnte ich dann sagen OK, dann lassen wir das mit dem Verkauf? Meiner Meinung nach lege ich in erster Linie die Spielregeln fest.

Für mich gilt aber auch, wenn ich einem privaten Verkauf zustimme, ist er gültig ob schriftlich oder nur mündlich. Aber nach meinen Regeln.

Wie würdet ihr Vorgehen? Oder sehe ich das alles zu schwarz? Mache ich mir zu viel Gedanken?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

LG Lepo