Hast du keine Privathaftpflicht? Ich würde es der Versicherung melden um weiteren Stress und Ärger zu vermeiden. Ausserdem kann ein Gutachter nachvollziehen, ob das Fenster durch Verschleiß oder mutwillig zerstört wurde.

Auszug: Bei Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht selbst zu beheben. Hiermit ist also der ganz normale Verschleiß gemeint. Wenn also ein morsches Rohr, der Teppichboden nach und nach befleckt, die Scharniere der Tür Widerstand beim Öffnen und Schließen leisten, dann muss der Vermieter diesen Mangel beheben. Allerdings hat der Mieter sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Er ist auch dazu verpflichtet, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen, damit dieser überhaupt die Möglichkeit hat, Kenntnis hiervon zu nehmen und tätig zu werden.

Eine Haftung des Mieters kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dieser mutwillig oder aus Unachtsamkeit Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen verursacht. Hierfür hat er selbst einzustehen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.