Hey Leute, ich hätte eine Frage zwecks der gesetzlichen Erholungszeiten (Freie Tage und Urlaub) auf die ich hier nur dumme, nicht richtig begründete antworten finde:
Es ist ja gesetzlich geregelt dass ich 2 Tage in der Woche Frei haben muss, bzw wenn es nur einer ist, ein freier Tag nachgeholt werden muss.
Heißt das dann im Falle von einer 5 Tage andauernden Krankheit ist das Wochenende automatisch frei?
Meines Wissens zählen Krankheitstage nicht als Erholungstage weshalb ich mir bei Krankheit auch meinen Urlaub zurückholen kann (ja das ist so!).
Bitte keine "wenn du da im Dienstplan stehst musst du arbeiten" Kommentare, sonder bitte mit Erklärung der Gesetzgebung wieso, weshalb, warum.
Danke ✌️