Stimmt es dass sowohl die ipv4 als auch die ipv6 bei einer möglichen rück Verfolgung von Behörden sich vom Datenschutz nicht groß ändert ? Soweit ich weiss können Behörden immer nur den Router und den Anschluss zurück verfolgen aber niemals Das genaue Endgerät was zu diesem Zeitpunkt aktiv war?

bedeutet im Klartext Behörden bekommen Ip adresse sie fragen beim Provider an welcher anschlussinhaber bzw. welcher Router . Sollten sich aber mehrere Nutzer den Anschluss teilen ist es unmöglich ein Täter bzw. den Beschuldigten zu identifizieren stimmt des ? Oder liegen meine Recherchen daneben🤣