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Wickeln ist ab 18 Jahren. In dem Kindergarten, wo ich mein erstes Ausbildungsjahr gemacht habe, musste ich das also auch nicht machen, doch es gibt auch Einrichtungen, welche sich nicht an dieses Jugendschutzgesetz halten. Die Kinder auf die Toilette begleiten muss man schon, aber nur um beispielsweise die Hose zu öffnen oder auf die Toilette setzen