laut dem Gesetz §3 ist es gesetzeswidrig. Ob das gesetz ansich nicht gesetzes widrig ist, ist diskutabel

Link:https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf

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also prinzipiell würde ich schon mal kein Staubsaugerrohr empfehlen (eigene Erfahrung)
dann würde ich dir ganz viel Babyöl empfehlen, sofern du das holen kannst, weil das Gehen sollte ja erstmal nicht klappen.
Sonst vielleicht mit Gewalt oder mit Hilfe einer zweiten Person

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