Mein Mann und ich haben eine Wohnung besichtigt, die wir gemeinsam mit unseren zwei kleinen Kindern beziehen wollten. Die Wohnung machte einen sehr guten Eindruck, und wir haben uns alles genau angesehen, um sicherzugehen, dass keine Mängel vorhanden sind. Nach dieser gründlichen Besichtigung waren wir zufrieden und haben uns schließlich für die Wohnung entschieden.

Vor einigen Tagen ließ uns die Maklerin erneut in die Wohnung, damit wir Maße für die Einrichtung nehmen konnten. Bei diesem Termin fielen uns plötzlich feuchte Stellen an den Wänden auf, die bei der ersten Besichtigung definitiv noch nicht vorhanden waren. Da es in den zwei Wochen zwischen Besichtigung und Maße nehmen überwiegend geregnet hat, gehen wir davon aus, dass diese Schäden in dieser Zeit entstanden sind.

Die Maklerin behauptet nun, sie hätte uns bei der ersten Besichtigung über mögliche Feuchtigkeit informiert, aber das ist nicht der Fall. Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass es ihre Aussage gegen unsere ist. Der Mietvertrag, den wir bereits unterschrieben haben, verpflichtet uns dazu, mindestens ein Jahr in der Wohnung zu bleiben.

Wichtig zu erwähnen ist, dass wir die Wohnung noch nicht bezogen haben und auch die Schlüsselübergabe bisher nicht stattgefunden hat. Wir sind nun in Sorge und fragen uns, ob es einen rechtlichen Ausweg aus dieser Situation gibt. Wir möchten mit unseren kleinen Kindern keinesfalls in eine Wohnung mit feuchten Wänden ziehen und sind uns unsicher, welche Schritte wir unternehmen können, um den Mietvertrag möglicherweise anzufechten oder eine Lösung zu finden, ohne gebunden zu sein.

Danke im Voraus für eure Antworten!