Für die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungstermine kannst du dir auch einen anderen Schornsteinfeger suchen. Du musst dich hier an die Fristen in deinem Feuerstättenbescheid halten - dort stehen auch die Arbeiten, die durchgeführt werden müssen.

Für die hoheitlichen Aufgaben muss zwingend dein Bezirksschornsteinfeger kommen. Das ist die Feuerstättenschau (ca alle 3 Jahre) und für die Abnahmetätigkeiten sprich du bekommst eine neue Heizung oder einen neuen Ofen für feste Brennstoffe.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.