Hi,
Du musst es eher so fragen, ob Dich das 10. Schuljahr dümmer gemacht hat.
Weim Bildung schadet eigentlich nie.
LG
Lars
Hi,
Du musst es eher so fragen, ob Dich das 10. Schuljahr dümmer gemacht hat.
Weim Bildung schadet eigentlich nie.
LG
Lars
Hi,
ein Auszug aus dem Fahreignungsregister kannst Du gebührenfrei beim Kraftfahrtbundesamt beantragen.
Dies würde ich dann der Bewerbung beifügen.
LG
Lars
Hi,
Du könntest erstmal reinschreiben, wie Du auf diese Stelle aufmerksam geworden bist.
Dann könntest Du dich schon in der Bewerbung etwas beschreiben und dann vielleicht auch sagen, warum Du Dich als perfekt für die Stelle hältst.
LG
Lars
Bereite Dich drauf vor, wie z B. Wenn die Frage kommt, was Du Dir vorstellst da machen zu müssen...
Informiere Dich umfassend.
Der Teil in dem Du erzählst, wird bestimmt um die 10 Minuten dauern.
Zieh Dich hübsch an.
MfG Lars
Wenn sie Dir nicht gesagt haben, bis wann sie sich melden, dann würde ich dort anrufen und nachfragen wie es aussieht.
Ja, es zählt als Arbeitsverhältnis.
Hi,
ich würde nochmal anrufen und nachfragen.
Es kann ja sein, dass Deine Nachricht untergegangen ist.
LG Lars
Hi,
also in Deutschland dürfte soetwas nur von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Eine Ausnahme wäre, wenn mit der Schule und Deinen Erziehungsberechtigten abgesprochen wäre, dass Dein Bruder unterschreiben darf. (z. B. Deine Erziehungsberechtigten sind im Urlaub)
Ja, es ist ja kein freiwilliger Unterricht, darum musst Du mitmachen.
Dein Lehrer wird Dich normal behandeln.
LG Lars
Ihr könnt ja im Hotel fragen, ob Ihr die Telefonkosten erstattet bekommt, aber einen Anspruch habt Ihr nicht, denn Ihr hättet ja nicht telefonieren müssen.
LG Lars
Ja, das kannst Du machen, solange keine behlaubigte Kopie gefordert wird.
Bereite Dich auf die Test vor, soweit es geht. Dadurch bekommst Du ein sicheres Gefühl.
Und dann probier Dich abzulenken.
Eigentlich nicht, aber man denkt es.
Hi, wenn andere sagen, dass Du hässlich seiest, dann wollen sie Dich einfach nur demütigen.
Seinen Körper zu pflegen ist wichtig, aber man pflegt ihn doch hauptsächlich für einen selber. Also, Du musst nicht extra so zeitig aufstehen.
Die Religionsfreiheit ist ein Gut, welches jedem zusteht, undzwar von Geburt an.
Art. 4 GG
Wende Dich an Dein jetziges Jobcenter und frag nach.
LG
Schreib eine E-Mail zurück, und entschuldige Dich.
Erklär ihnen, dass Du deine E-Mails nicht gelesen hattest, und bitte um einen neuen Termin.
Die 2., 3., und 4. Frage, sind dann im Arbeitsvertrag geregelt.
Lass es doch einfach laufen, es schadet ja nicht.
Vielleicht war das nur einmalig.